Frage an Jürgen Pohl von Bernd R. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Pohl,
mich interessiert Ihr politischer Wille als Thüringer AfD-Abgeordneter und Rechtsanwalt angesichts einer offensichtlichen Diskrepanz zwischen dem politischen Willen Ihres Landesjugendausschusses und der Rechtslage laut Oberregierungsrat Niemeyer von der Verwaltung des Thüringer Landtages.
ORR Niemeyer sieht Thüringer Familienrichter der gesetzlichen Schweigepflicht unterworfen und in § 162 bFamFG keine Befugnisnorm für die Übersendung von Parteischreiben und Gutachten in Kopie an Jugendämter (1).
Demgegenüber propagiert der LJHA unverdrossen "Fachliche Kooperation" und "empfiehlt" Richtern die Übersendung von Antrags- / Parteischreiben und Gutachten in Kopie an Jugendämter: "Dem Hilfeersuchen fügt das Familiengericht eine Durchschrift oder Kopie der Antragsschrift bei. Schriftsätze, sonstige Schreiben und Gutachten der Parteien werden in Durchschrift übersandt, soweit sie das Sorge- oder Umgangsrecht betreffen." (2).
Wie ist Ihr höchst persönlicher politischer Wille mit Blick auf die Grundrechte der Familienmitglieder?
Gibt es diesbezüglich eine Positionierung der AfD?
Welchen Sachzweck und welchen Nutzen (für wen?) hätte die sukzessive Übersendung der -vermutlich allerhand unbewiesenene Behauptungen und womöglich unrichtige/ nicht in den Rang beweiserheblicher Tatsachen erhobene Psychodaten enthaltenden - Sorgerechtsakte an das Jugendamt?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
B. R.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) Schreiben vom 20.02.2018 zu Pet.E-181/17 https://antikorruption2014.jimdo.com/app/download/11945415999/CCF02032018Th%C3%BCrLTzu%C2%A7162FamFG.pdf?t=1519999951
2) S. 2 dieses Dokumentes: https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung4/ref36landesjugendamt/ljha/beschluesse/fachliche_empfehlung_kooperation_ja_und_famg.pdf
Sehr geehrter Herr R.,
ich bin der festen Ansicht, dass die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte allen Bürgern zustehen, also auch sämtlichen Familienmitgliedern. Dies ist selbstverständlich auch die Überzeugung der AfD. Inwieweit der Austausch von Informationen von Gerichten und Jugendämtern eine Verletzung von Grundrechten darstellt, wäre dann Gegenstand einer juristischen Klärung. Aus meiner persönlichen Sicht ist eine enge Kooperation von Familiengericht und Jugendämtern zum Schutz von Kinder sinnvoll. In der Vergangenheit ist viel Schaden angerichtet worden, weil zuständige Behörden, auch aufgrund chronischer Unterbesetzung, eben nicht miteinander kooperiert haben. Wir lesen dann von schrecklichen Schicksalen der Kinder in der Zeitung und fragen uns zu Recht, ob das Leiden der Kinder nicht hätte verhindert werden können, eben auch durch rechtzeitige fachliche Kooperation.
Natürlich sehe ich auch die Sorge von Eltern, unter Generalverdacht gestellt zu werden, was bedeutet, ggf. in die Mühlen der Behörden zu geraten, ohne sich als Einzelner dagegen wehren zu können. Insofern handelt es sich bei Ihrer Fragestellung um ein wirklich schwieriges Thema. Ich bin mir bewusst, dass ich Ihnen hiermit keine befriedigende Antwort geben kann und möchte Sie daher gerne an unseren Arbeitskreis Familie in der AfD-Bundestagsfraktion verweisen, der sich mit diesem Themenfeld intensiver befasst.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Pohl