Jürgen Pohl AfD
Jürgen Pohl
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Frage von Dominik S. •

Wie stehen Sie zu diesen Themen: Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, Inklusionsbetriebe als Alternative zu Werkstätten, Übergang von Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt?

Sehr geehrter Herr Pohl,
ich interessiere mich für die Situation von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Ich habe dazu drei Fragen:

Sind Sie für einen Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten? Warum oder warum nicht?
Wie wollen Sie die Werkstätten zu Inklusionsbetrieben weiterentwickeln, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bieten? Welche Maßnahmen planen Sie dafür?

Wie wollen Sie den Übergang von Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt besser ermöglichen und fördern? Welche Unterstützungs- und Beratungsangebote wollen Sie bereitstellen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort, da mir dieses Thema wichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik S.

Jürgen Pohl AfD
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Dominik S.,

herzlichen Dank für Ihr Interesse an meiner bzw. unserer Arbeit.

Selbstverständlich beschäftigen wir uns im Rahmen unserer Sozialpolitik mit Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Es ist doch ganz einfach: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit in einem offenen, inklusiven Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen (das schreibt Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK, fest!). Das schließt auch ein, dass sie einen angemessenen Mindestlohn erhalten für ihre Arbeit.

Das Inklusionsbarometer Arbeit 2022 zeigt aber, dass die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung – unabhängig von der konjunkturellen Lage, übrigens! – geprägt ist von einer geringen Einstellungsbereitschaft der Arbeitgeber und einer hohen Zahl an Langzeitarbeitslosen. Hier wollen wir ansetzen. Werkstätten beispielsweise sollen weiterentwickelt werden zu regulären Betrieben. Hierfür bedarf es diverser Hebel, beispielsweise auch effektiver staatlicher Unterstützung – und ja, das heißt auch: Umverteilung. Wir müssen die Gelder, die für Ukraine-Aufrüstung, Wirtschaftsförderungen für Dritt- bzw. Entwicklungsstaaten (wie China!) und derlei ausgegeben werden, zuerst für unsere Interessen einsetzen. Das heißt: Priorität hat die Mittelverwendung für Bedürftige in Deutschland! Denn die Schwachen bedürfen unserer Unterstützung, damit sie auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance bekommen.

Übrigens: Im Bundestag habe ich mit meinen Kollegen einen Antrag formuliert (Ds. 20/5999), der die Forderung beinhaltet, dass jeder Arbeitgeber für die Besetzung aller sogenannten Pflichtarbeitsplätze mit einem Menschen mit Behinderung in Vollzeit einen jährlichen Bonusbetrag erhält. Dieser Bonus wird aus der Hälfte des Gesamtaufkommens der Ausgleichsabgabe finanziert. Außerdem forderte ich darin, dass jeder Arbeitgeber für die Nichtbesetzung eines sogenannten Pflichtarbeitsplatzes monatlich eine Ausgleichsabgabe in Höhe eines Fünftels des monatlichen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Brutto-Entgelts für Vollzeitbeschäftigung im eigenen Betrieb zu zahlen hat. Man kann das Bonus-Malus-System nennen. Auch das würde helfen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/059/2005999.pdf

Mit freundlichen Grüßen,

Jürgen Pohl, MdB

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