Frage an Jürgen Martens von Philip G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Martens,
ich habe die Bundestagsdebatte zu dem Thema „Der Islam und die untrennbar mit ihm verbundene Scharia gehören nicht zum Rechtsstaat“ verfolgt. Omid Nouripour von Bündnis 90/ Die Grünen stellte zeitlich vor Ihrer Rede eine Zwischenfrage, worin er klar stellt, dass es Ihr Job als Abgeordnete sei, diejenigen Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar seien, zu Anwendung zu bringen. Sie gehen in Ihrer darauf folgenden Rede nicht weiter darauf ein. Haben Sie die Aussagen von ihm verstanden? Denken Sie auch, dass es Ihre Aufgabe ist Teile der Scharia hier in Deutschland anzuwenden?
Ich danke Ihnen schon jetzt sehr für eine Antwort, mit vielen Grüßen
Philip G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist Ihnen ein Fehler unterlaufen. Herr Nouripour sprach nicht davon, dass wir – als Abgeordnete – die Scharia zur Anwendung bringen sollten. Wörtlich sagte er: „Es gibt aber ganz viele Arten von Scharia. Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind.“ (Plenarprotokol 19/55, 5894 A)
Es geht also darum, Religionsausübung, insbesondere die Ausrichtung des eigenen Verhaltens an bestimmten Glaubenssätzen, in Deutschland zu ermöglichen, sofern sie mit unserer Rechtsordnung vereinbar ist. Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Dies gebietet schon die in Art. 4 Abs. 1, 2 GG verbürgte Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Ich hoffe, das Missverständnis hiermit aufklären zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Martens MdB