Frage an Jürgen Martens von Marcel H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ist ein nationales Gesetzgebungsverfahren geplant, welches die Pflicht
einer Standklimaanlage für LKW vorschreibt, die im Übernachtungsverkehr
eingesetzt werden können und somit auch über Schlafmöglichkeit für min.
1 max. 2 Fahrer verfügen? Vor Jahren wurde eine Pflicht für
Standheizungen eingeführt, das wir Fahrer im Winter nicht im LKW
erfrieren, aber in einer Kabine mit Saunaähnlichen Temperaturen im Sommer
übernachten müssen wir immer noch! Von einem erholsamen Schlaf (siehe
Begründung) kann hier nicht die Rede sein.
Solche Vorschriften gibt es bereits u.a. in Spanien und Italien. Die
nationalen Gesetze schreiben vor, dass die Ruhezeiten der VO (EG) 561/2006
während der Zeiten der Mittagshitze nur dann anerkannt werden können,
wenn das Fahrzeug über eine Standklimaanlage verfügt.
Begründung:
Im Sinne der Verkehrssicherheit müssen die Ruhezeiten der genannten
Verordnung unbedingt eingehalten werden, da im Übernachtungsverkehr
Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu ca. 40 T. eingesetzt werden, die
zur Vermeidung schwerer Unfälle nur mit voller Konzentration gefahren
werden dürfen. Da jedoch viele Fahrer ihre Tätigkeit nachts ausüben
müssen, ist bei sommerlichen Temperaturen ein erholsamer Schlaf tagsüber
ohne Klimaanlage oftmals gar nicht möglich. Temperaturen von um die 25 bis 30 Grad oder mehr und Motortemperaturen von 80 Grad inkl. Aktuelle Studien belegen, das sich selbst in PKW’s bei nur 30 Minuten in der prallen Sonne, Temperaturen von 56 Grad Celsius entwickeln können.
Es macht auch wenig Sinn, dass wir stundenlang unsere Motoren
laufen lassen müssen, um die Klima nutzen zu können, da keine
Standklimaanlage vorhanden ist. Auch wenn E6 Motoren kaum noch Schadstoffe
in die Luft blasen, so ist hier eine Belastung der Umwelt nicht auszuschließen.
Ein solches Gesetz zur Verpflichtung einer Nachrüstung mit
Standklimaanlagen für LKW im Übernachtungsverkehr wäre konsequentes
Handeln, da besser ausgeruhte Fahrer ohne Zweifel weniger schwere
Unfälle verursachen.
Sehr geehrter Herr Hollstein,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Juli 2018. Sie sprechen ein interessantes Thema an.
Aktuell ist uns keine Planung zum Verfahren vonseiten der Bundesregierung bekannt. Wir werden den aktuellen Stand über die Fraktion anfragen.
Nichtsdestotrotz sprechen gewichtige Gründe für Ihr Anliegen, insbesondere der Gesundheits- und Arbeitsschutz und, nicht zuletzt, wie Sie zutreffend darstellen, der Umweltschutz.
Ich werde Ihr Anliegen an die zuständigen Fachpolitiker unserer Fraktion weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Martens