Frage an Jürgen Martens von Matthias M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Jürgen Martens!
Das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot verpflichtet den Staat zur hinreichend genauen Formulierung jeglicher Eingriffe in Bürgerrechte.
So wird u.a. definiert: Es muss dem Einzelnen anhand des Gesetzestextes voraussehbar sein, was rechtens ist. Die Klarheit und Bestimmtheit der Vertextung von Recht sowie die verbindliche Ausrichtung staatlichen Handelns darauf sollen den Bürger in die Lage versetzen, dessen Art, Umfang und Tragweite einschätzen und sich in seinem Verhalten darauf einrichten zu können. Zitiert aus Recht und Sprache!
Meine Fragen:
Treffen diese Ausführungen auch für sächsische Normen zu?
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Vermutungen bestehen, wenn sächsische Normen nicht diesem Bestimmtheitsgebot entsprechen?
Ich freue mich über eine kurzfristige Antwort
Viele Grüße aus Leipzig
Matthias Malok