Frage an Jürgen Lochbihler von Nino H. bezüglich Wirtschaft
Hallo Herr Lochbihler,
ich habe mich zu mehreren Fragen hier angeschlossen, will jedoch auch eine eigene Frage an Sie stellen. Ich arbeite bei der Finanzbehörde und würde gern von ihnen folgendes wissen, wie Sie als Politiker und Wirt handeln:
Für den Fall das Ihnen ein strafrechtlich relevanter Verdachtsfall tatsächlich bekannt ist und eine strafbare Handlung vorliegt, würden Sie diesen Fall den unabhängigen Ermittlungsbehörden melden??
Mit meiner Frage möchte ich sicherstellen, dass Sie nicht im Nachhinein als Schutzpatron für mögliche Steuerhinterzieher im Landtag sitzen.
Besten dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Nino
Hallo Herr Höllenreiner
Versteh zwar den Grund Ihrer Frage nicht ganz, aberhier die Antwort:
Für Verdachtsaufklärung sind tatsächlich ausgebildete Ermittler zuständig. Ich unterstütze sicher kein Denunziantentum.
Falls mir aber eine strafrechtliche Handlung tatsächlich persönlich bekannt ist, kann ich ja keine Strafvereitelung gutheissen.
Liebe Grüße
Jürgen Lochbihler