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Jürgen Kucharczyk
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Frage von Castella B. •

Frage an Jürgen Kucharczyk von Castella B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kucharczyk,
vorab möchte ich erst mal sagen das ich diesen Service hervorragend finde, endlich mal eine Äusserungsmöglichkeit für den kleinen Bürger und dessen Sorgen :-) .

Nun zu meinem Anliegen : Ich bin 49 Jahre jung und habe mich vor ca. 4 Jahren selbständig gemacht. Die Firma in der ich gearbeitet habe wurde geschlossen und um nicht arbeitslos zu sein und dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen, entschloss ich mich lieber putzen zu gehen. Ich meldete ein Gewerbe an als Haushaltsdienstleisterin, welches ich nach § 19 Kleinunternehmerregelung leite. Ich bin eine/r der Lebenskünstler aller " Ein Frau / Mann - Unternehmen ". Ein/e solcher Unternehmer/in macht ALLES alleine um Kostendeckend zu arbeiten. Bisher ist mir das auch immer gelungen, alledings nur unter strenger sparsamkeit, ohne Urlaub etc.
Der § 19 EstG steht seit JAHREN bei einem max. Jahresumsatz von 17500 €. Wenn ich nur einen € darüber komme fliege ich aus diesen § raus. Ich brauche diesen § aber um weiter zu machen denn wenn ich Umsatzsteuer oder Steuerberater Kosten zahlen müsste könnte ich meine Preise nicht mehr halten, und höhere Preise würden dazu führen das ich meinen Lebensunterhalt nicht mehr erarbeiten kann.
Ein durchschnittlicher Kleinverdiener hat ein Jahreseinkommen von ca. 25000 €.

Warum ist die Umsatzbegrenzung seit Jahren nicht angehoben worden ?

Die Lebenshaltungskosten steigen stetig, und der für 2009 steigende Steuerfreibetrag hilft den Kleinstunternehmen nicht wirklich.
Es sind in Deutschland ca. 8 Mill. sogenannte " Ein Frau/Mann- Unternehmen" tätig. Ist unsere Gruppe zu KLEIN, oder woran liegt es das wir immer vergessen werden ?

Mit freundlichem Gruß
C. Bertram

Portrait von Jürgen Kucharczyk
Antwort von
SPD

Berlin, 23. März 2009

Sehr geehrte Frau Bertram,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Februar 2009, die mich über abgeordnetenwatch.de erreichte. Wir standen ja bereits in den vergangenen Jahren wegen Fragen zu Ihrem Unternehmen in Kontakt. Gern bin ich bereit, Ihre Frage hinsichtlich der Umsatzbesteuerung der Kleinunternehmer zu beantworten. Laut Bundesministerium der Finanzen stellt sich die zurzeit geltende Sachlage wie folgt dar: Bei § 19 UStG handelt es sich um eine Vereinfachungsmaßnahme. Sie basiert auf einer den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eingeräumten Option des Gemeinschaftsrechts (sogenannte Kann-Bestimmung) und stützt sich auf Art. 281 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrswersteuersystem (MwStSystRL). In diesem System stellt die Kleinunternehmerregelung eine Sonderregelung dar, die auf eine Verwaltungsvereinfachtung für Unternehmer mit geringen Umsätzen abzielt. Es ist jedoch nicht Sinn und Zweck der Vorschrift, die Existenz von Unternehmen mit geringen Umsätzen sicherzustellen. Nach den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts kann die Umsatzgrenze der von den Mitgliedstaaten angewendeten Kleinunternehmerregelung nur entsprechend der Preissteigerungsrate angehoben werden. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Preise seit der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2003 wäre eine Anhebung auf 19.000 Euro möglich. Die Maßnahme würde allerdings zu jährlichen Mindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich führen. Aus diesem Grund ist eine Anhebung der Grenze nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Kucharczyk