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Frage von Stephan B. •

Frage an Jürgen Kucharczyk von Stephan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kucharczyk,

in einer Antwort auf dieser Seite schreiben Sie: "Durch Wahlen können die Bürgerinnen und Bürger innerhalb unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ihre Souveränität als Volk ausüben, indem sie ihre Volksvertreter in den verschiedenen Parlamenten als Repräsentanten bestimmen."

Diese Aussage ist falsch. Das deutsche Wahlrecht erlaubt es den Parteien, den Wählern ihre Kandidaten aufzuzwingen. Es sind gar nicht die Bürger, die bestimmen, wer ins Parlament kommt. Wen die etablierten Parteien in sicheren Wahlkreisen aufstellen oder auf sichere Listenplätze setzen, dem kann der Wähler nichts mehr anhaben. Sein Einzug ins Parlament steht fest - lange vor dem Wahltermin. Und wir Bürger können unfähige Politiker daher auch kaum abwählen, solange sie von ihren Parteien immer wieder aufgestellt werden.

Meine Fragen:

1. Halten Sie dieses Wahlrecht für demokratisch?
2. Halten Sie es für notwendig, das Problem der Entmündigung der Wähler durch eine Änderung des Wahlrechts zu beseitigen? (z. B. durch die Abschaffung der starren Listen oder durch Einführung von Vorwahlen in den Wahlkreisen)

Mit freundlichen Grüßen
S. Bormes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bormes,

die parlamentarische Demokratie hat sich seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland als stabile Verfassung bewährt. Innerhalb dieser Verfassung wirken Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Zur innerparteilichen Organisation gehört auch, dass die Parteien im Zuge von Bundestagswahlen ihre Kandidaten auf Landeslisten festlegen und die Wähler mit ihrer Zweitstimme nur Parteien wählen können. Mit der Erststimme hat der Wähler die Möglichkeit, einen Direktkandidaten unmittelbar zu wählen. Ich halte dieses Zusammenspiel zwischen Erst- und Zweitstimme bei Bundestagswahlen für angemessen. Es untermauert die Souveränität der Bürger innerhalb der bewährten repräsentativen Demokratie. Volksvertreter können direkt durch die Erststimme gewählt werden. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass bei der Umsetzung der Interessen des Volkes nicht einzelne Personen, sondern Programme im Vordergrund stehen. Eine reine Direktwahl von Kandidaten würde der Gefahr unterliegen, dass die programmatische Substanz der legislativen Gewalt Schaden nehmen könnte. Die historischen Erfahrungen der ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik, haben beispielsweise die Problematik von Demagogie aufgezeigt.

In meinen Augen sorgt das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland als repräsentative Demokratie für einen bestmöglichen Ausgleich zwischen Stabilität und ausgeübter Souveränität des Volkes.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Kucharczyk, MdB