Frage an Jürgen Kucharczyk von Thorsten H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kucharczyk,
leider kann ich Ihre Antwort nicht akzeptieren. Vielleicht haben sie sich mit dem Inhalt des Reformvertrages noch nicht vertraut gemacht?
>>Artikel 4, Abschnitt 1:
Zwischen dem Zeitpunkt, zu dem ein Entwurf eines Europäischen Gesetzgebungsakts den nationalen Parlamenten in den Amtssprachen der Union zugeleitet wird, und dem Zeitpunkt, zu dem er zwecks Erlass oder zur Festlegung eines Standpunkts im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens auf die vorläufige Tagesordnung des Rates gesetzt wird, müssen sechs Wochen liegen.<<
Unabhängig von der Komplexität von Gesetzesvorhaben oder der Langwierigkeit von Analysen oder Durchführung von Untersuchungen zur Folgenabschätzung haben nationale Parlamente gerade einmal 6 Wochen Zeit, einschließlich der Übersetzung der Stellungnahme! Es darf bezweifelt werden, dass 1 1/2 Monate ausreichen, um in jedem Fall eine nationale Abstimmung vollzogen zu haben!
Damit ist Deutschland, und somit nicht zuletzt der Bürger, der willkürlichen Politik der EU praktisch schutzlos ausgeliefert. Vielleicht können sie mich aber aufgrund ihrer parlamentarischen Erfahrung darüber aufklären, wie entsprechende Gesetzesvorlagen in dem vorgegebenen Zeitraum sinnvoll erläutert werden sollen?
Mit freundliche Grüßen
Thorsten Hausen
Sehr geehrter Herr Hausen,
vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 8. April zum Vertrag von Lissabon.
Ihre Bedenken kann ich anhand der von mir bereits geschilderten Sachlage weiterhin nicht teilen. Wenn der Vertrag von Lissabon den Bundestag erreicht, werde ich diesem Vertrag zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kucharczyk