Frage an Jürgen Kucharczyk von Sonja W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kucharczyk,
ich schließe mich der Frage meines Vorredners an und möchte wissen, wann bezüglich des Grundschulden-Desasters endlich für Rechtssicherheit gesorgt wird. Teile der Bevölkerung werden Ihrer Existenz im wahrsten Sinne BERAUBT weil die Politik nicht in der Lage oder nicht willens ist, handwerkliche Fehler aus 2002 (!) zu korrigieren.
Ich fände es begrüßenswert, wenn hier eindeutig Stellung bezogen würde, wer denn dieses Land regiert, die Regierung oder die Finanzwelt.
Nicht nur, daß die horrenden Spekulationsverluste vieler Banken sozialisiert werden, sprich von Steuergeldern oder per Inflation geschaffenen Geldern glattgestellt werden, nein, nun wirft man den "Investoren" auch noch unsere Immobilien hinterher.
Man fragt sich wirklich, ob da wirklich nur Inkompetenz für verantwortlich ist! So dumm darf doch ein Gesetzgeber nicht sein, oder?
Bitte teilen Sie mir mit, wann mit einer Lösung des Problems gerechnet werden kann!
Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße
Sonja Weil
Sehr geehrte Frau Weil,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
In der Tat haben Verkäufe von Krediten von Banken an Dritte zugenommen – mit teilweise schlimmen Folgen für die Betroffenen. Verkauft werden nicht nur notleidende Kredite, etwa wenn Kunden Schwierigkeiten mit der Ratenzahlung haben. Zunehmend werden auch ordnungsgemäß bediente Darlehen in die Verkaufsportfolios gepackt.
Die Regierungskoalition beschäftigt sich bereits seit mehreren Monaten sehr intensiv mit den durch den Kredithandel aufgeworfenen Problemen. Seien Sie versichert, dass dieses Thema bei uns in den richtigen Händen ist und wir sehr sorgfältig die unerwünschten Auswirkungen des Kredithandels analysieren und Lösungen erarbeiten, die die betroffenen Kreditnehmer, aber auch mittelständische Unternehmen umfassend schützen werden.
Am 23.01.2008 beginnen die parlamentarischen Beratungen zum Risikobegrenzungsgesetz mit einer ersten Anhörung. Dann werden auch das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium ihre Vorschläge vorlegen.
Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass zivilrechtlich gegen den Verkauf von Immobilienforderungen nichts einzuwenden ist, solange die Rechte der Schuldner in angemessener Weise berücksichtigt werden. Dies ist leider nicht mehr durchgängig der Fall. In der Praxis sind - insbesondere bei Immobilienkrediten – Konstellationen aufgetaucht, in denen von angemessener Berücksichtigung der Schuldnerinteressen nicht mehr die Rede sein kann.
Eine solche Entwicklung kann aus Sicht von uns Sozialdemokraten aber nicht akzeptiert werden. Für uns ist die Wahrung von Verbraucherinteressen auch bei Kreditverkäufen von besonderer Bedeutung. Ich stimme mit Ihnen überein: Politische Handeln ist daher zwingend notwendig.
Eine auf verbesserte Transparenz und Information der Kreditnehmer abzielende Regelung erscheint mir dabei mehr als angebracht. So könnten Banken demgemäß angehalten werden, ihre Kunden ausdrücklich im abschließenden Kreditvertrag über einen möglichen Forderungsverkauf zu informieren.
Auch könnte man über ein zu vereinbarendes Abtretungsverbot an
Nicht-Banken, also Finanzinvestoren unter Berücksichtigung von § 354 a
HGB denken.
Ferner könnte auch ein möglichst befristetest Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung für die Kreditnehmer eingeführt werden. Denn, jede Form des Forderungsverkaufs ist mit der Kündigung eines Vertragsverhältnisses gleichzustellen.
Des Weiteren könnten Banken dazu angehalten werden, speziell Kredite anzubieten, die ein Abtretungsverbot vorsehen. Kunden können dann selbst entscheiden, wie wichtig ihnen der vertragliche Ausschluss von Forderungsabtretungen ist.
Für die Mehrheit unserer Bevölkerung ist die eigene Wohn-Immobilie das wichtigste Standbein ihrer eigenen Altersvorsorge. Der Traum von den eigenen vier Wänden darf daher bei Kreditverkäufen nicht zum Alptraum werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Kucharczyk, MdB