Frage an Jürgen Kucharczyk von Dennis J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kucharczyk
Ich möchte gerne noch vier Fragen an sie richten, die Bezug nehmen auf das auch durch sie verabschiedete Zugangserschwernisgesetz.
1. Wie stehen sie zu den Äußerungen eines Herrn Strobl, der bereits einen Tag nach der Abstimmung mit der Idee in die Öffentlichkeit gegangen ist, die Internetsperren auch auf weitere Inhalte auszuweiten?
2. Dem Vorwurf der Internetzensur wird von der Seite ihrer Partei ja vehement widersprochen. Da ihre Partei selbst das Prinzip "Löschen statt Sperren" vertreten will, wäre da nicht sinnvoll gewesen, ein Sperren von Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (und anderen Staaten in denen Kinderpornographie ein Straftatbestand darstellt und verfolgt wird) ausdrücklich auszuschliessen? (da man diese bei der Gelegenheit ja auch direkt vom Netz nehmen lassen kann)
3. Das unabhängige Kontrollgemium, dass die Sperrliste des BKA kontrollieren soll, wie soll sich dieses zusammensetzen? Müsste es nicht im Sinne der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland ein Gremium aus Richtern und Staatsanwälten handeln?
4. Wie gehen sie damit um, dass es Stimmen in den Medien gibt, die der Frau von der Leyen offen einen freizügigen Umgang mit Zahlen und Statistiken attestieren um die Größe des Problems medial hoch zu stilisieren? Warum sollte die Familienministerin mit übertriebenen Zahlen argumentieren? Sind sie sicher, dass es der CDU nicht doch nur um Themen im Wahlkampf und die Einrichtung einer Internetzensur ging und nie um eine ernsthafte Bekämpfung von Kindesmissbrauch?
Sehr geehrter Herr John,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zugangserschwerungsgesetz. Die Ideen, Internetsperren, die ausschließlich für kinderpornographische Inhalte gedacht sind, auch auf andere Bereiche zu übertragen, sind keineswegs neu.
Seit Monaten hören wir davon, dass die unterschiedlichsten Bereiche – Illegales Glücksspiel, Rechtsextremismus, Urheberrechte – im Internet ebenfalls gesperrt werden könnten.
Die SPD-Fraktion hat sich mit ihrem Wunsch nach einem Spezialgesetz durchgesetzt, wodurch es wesentlich erschwert wurde, die Sperren auf weitere Bereich auszudehnen.
Es wird ein unabhängiges Gremium eingerichtet, das die BKA-Liste jederzeit kontrollieren und korrigieren kann. Es geht darum zu verhindern, dass Seiten ungerechtfertigt auf die Liste gelangen, also um Informationsfreiheit. Deshalb ist es richtig, dass die Bestellung des Gremiums durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfolgen wird. Zu dessen Aufgabe gehört gerade die unabhängige Kontrolle von Behörden des Bundes. Die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums muss die Befähigung zum Richteramt haben.
Kinderpornografie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In Deutschland ist die Verbreitung harter Pornografie verboten. Nach § 184b StGB werden Verbreitung, Erwerb und Besitz pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Ich werde mich an keiner Diskussion dazu beteiligen, ob Frau von der Leyens Interesse am Gesetz ernsthaft war bzw. ist. Die Verbreitung von Kinderpornographie ist gesellschaftlich geächtet und die Verbreitungswege dieser menschenverachtenden Inhalte sind – nach rechtstaatlichen Bedingungen - abzuschneiden. Das ist den Koalitionsfraktionen in einem breiten und kontroversen Diskussionsprozess gemeinsam gelungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Kucharczyk