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Frage von Dominic H. •

Frage an Jürgen Kucharczyk von Dominic H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kucharczyk,

mit Entsetzen habe ich heute die Nachricht gelesen, dass die Regierung vorhat, Paintball- und Laserdomespiele unter Strafe zu stellen, weil sie eine "Tötungsabsicht" beinhalten. Abgesehen davon, dass kein Amokläufer nachweislich Paintball gespielt hat, erinnert dies Aktion an puren Aktionismus. In keinem dieser Spiele ist es es das Ziel, Menschen zu "töten", sondern die gegnerische Flagge zu erobern. Da kann man genausogut Völkerball verbieten, das ist einfach die harmlosere Variante dieses Spieles.

Mich würde interessieren, wieso Sie diesen Freizeitbeschäftigungen eine "Tötungsabsicht" unterstellen und andere Sportarten wie Boxen (dort kam es schon zu Todesfällen und es fließt Blut, reine Gewalt!) oder Fechten (hier ist es im Gegensatz zum Paintball das Hauptziel, den Gegner zu "töten", indem man auf ihn einsticht) komplett übergehen. Oder dürfen wir hierfür auch Verbote erwarten? Und wieso dürfen überhaupt Schützenvereine noch weiter existieren? Meiner Meinung nach hat man sich wieder eine Grupee mit der geringsten Lobby ausgesucht. Mich frustriert diese Verbotsorgie extrem, ich überlege zum ersten Mal überhaupt, keine der großen Parteien zu wählen, wie viele meiner gleichaltrigen Freunde (um die 30). Scheinbar wissen unsere Volksvertreter nicht mehr, wie junge Menschen leben...

Mit freundlichen Grüßen
Dominic Hardt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Ihren Unmut zum geplanten Verbot des Paintball-Spiels äußern.

Der Vergleich dieser Spiele mit Räuber- und Gendarm- oder Cowboy- und Indianer-Spielen in der Kindheit ist meines Erachtens nicht gegeben. Im Vordergrund von Paintball ist die Lust an der Nachstellung paramilitärischer Übungen zu sehen. Die Koalitionsfraktionen haben die Befürchtung, dass jedenfalls bestimmte Formen von Paintball-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen können.

Wir wollen keine Schnellschüsse – und haben uns deshalb gegen ein Verbot von Paintball entschieden, die möglicherweise über das Ziel hinausschießt. Die Änderungen im Waffengesetz bleiben davon allerdings unberührt.

Zudem wird der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen und das Gefahrenpotenzial von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation zu untersuchen. Im Anschluss daran ist zu prüfen, ob und inwieweit unterbunden werden sollten. Über entsprechende Regelungen müsste gegebenenfalls vom nächsten Bundestag entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Jürgen Kucharczyk, MdB