
(...) Offensichtlich fällt die Regelung der Zwangsmitgliedschaft in einer Landwirtschaftskammer in die Regelungskompetenz der Länder, so dass ich als Bundespolitiker nicht der richtige Ansprechpartner bin. Ich kann allen Betroffenen nur empfehlen, sich an die zuständigen Stellen auf Landesebene zu wenden, sollten Sie sich benachteiligt fühlen. (...)