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Jürgen Klimke
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Frage von Christian M. •

Frage an Jürgen Klimke von Christian M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Klimke,

wie stehen Sie zur Frage des gesetzlichen Mindestlohns? Halten Sie es für richtig, dass Niedriglöhne staatlich subventioniert werden und damit zu Wettbewerbsverzerrungen und sozielen Ungerechtigkeiten führen?
Gilt wirklich das Argument, es gingen durch einen gesetzlichen Mindestlohn zahlreiche Jobs verloren und was sind das für Jobs?

Ist es vertretbar, dass der Lohn für eine Vollzeitbeschäftigung nicht für einen bescheidenen Lebensunterhalt ausreicht (von dem Unterhalt für eine Familie ganz abgesehen) und wo bleibt da die Menschenwürde?

Mit freundlichen Grüssen
Christian Muche

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Muche,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. November 2007, in dem Sie die Diskussion um den Mindestlohn ansprechen.

Die Gewerkschaften fordern einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 €. Die Union lehnt einen solchen flächendeckenden Mindestlohn jedoch ab. Dieser würde vor allem in Ostdeutschland im Niedriglohnbereich Arbeitsplätze kosten oder Arbeitnehmer in die Schwarzarbeit drängen. Das geht aus einer Studie hervor, die das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und das Ifo-Institut Dresden im Auftrag der Zeitung DIE Welt erstellt haben. Darin wird festgestellt, dass das Instrument des Mindestlohns die Gefahr berge, dass die Einkommenserhöhung für einige Arbeitnehmer mit Arbeitsplatzverlusten anderer Geringverdiener teuer erkauft werde. Bei einem Mindestlohn von 6,50 Euro gingen demnach rund 465 000 Jobs verloren, bei 7,50 Euro sogar 621 000. Wenn also zum Beispiel ein Friseurmeister zwei Angestellte zu einem Stundenlohn von 3,50 Euro beschäftigt und ein Mindestlohn von 7,50 € eingeführt wird, wie von den Gewerkschaften gefordert, dann muss entweder der Haarschnitt doppelt so viel kosten wie heute oder eine(r) der Angestellten verliert seinen Job und ist arbeitslos.

Um den Wettbewerb zu erhalten, sollte der Staat deshalb gerade grundsätzlich keine Lohnpolitik betreiben. Das ist aus guten Gründen Sache der Gewerkschaften und der Arbeitgeber. Ein Mindestlohn würde es verbieten, unterhalb einer Mindestlohngrenze Verträge abzuschließen, selbst wenn sie von beiden Seiten gewollt wären und beiden Seiten Vorteile brächten. Vor allem aber sind Löhne Anreiz, etwas zu leisten und auch mehr zu leisten als andere.

Auch wenn wir den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ablehnen, sind wir nicht für eine geringere Bezahlung. Ganz im Gegenteil ist es wünschenswert, dass jeder Arbeitnehmer wenigstens 7,50 Euro die Stunde erhält. Wir wollen, dass jeder Arbeitnehmer für seine Arbeit angemessen entlohnt wird und davon seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Diese Löhne dürfen aber nicht staatlich verordnet sein, sondern müssen am Markt verdient werden. Natürlich soll niemand in Armut leben. Wer ein Einkommen aus gering bezahlter Arbeit hat, das für ihn und seine Familie zum Leben nicht ausreicht, erhält ergänzende staatliche Unterstützung. Das ist auch für die Zukunft der richtige Weg. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Arbeitnehmerschutzgesetzen.

Aus den genannten Gründen wird es mit der Union keinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn geben. Eine bessere Alternative stellt ein zielorientierter Kombilohn dar, bei dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Lohn einen Zuschuss aus der öffentlichen Kasse erhalten. Die Förderung soll als Ermessensleistung für Vollzeitstellen gewährt werden, um zu gewährleisten, dass es zu zusätzlichen Arbeitsplätzen kommt. Mit dem Kombilohn-Modell werden die Arbeitskosten für die Unternehmen gesenkt und die Einkommen für die Arbeitnehmer verbessert.

Sie sprechen an, dass es durch die Subventionierung zu Wettbewerbsverzerrungen oder sozialen Ungerechtigkeiten kommen könnte. Der Meinung bin ich nicht. Zum einen wird der Zuschuss nur bei Einstellung eines älteren Langzeitarbeitslosen (über 50 Jahre) oder eines Jugendlichen unter 25 Jahren, der über einen längeren Zeitraum weder einen Ausbildungs- noch einen Arbeitsplatz gefunden hat, gezahlt. Zum anderen soll die Förderung zunächst auf drei Jahre pro Förderfall begrenzt sein. Damit wird einem eventuellen Missbrauch der Förderung vorgebeugt.
Darüber hinaus gibt es Vorschläge, einen Job-Bonus in Form einer Kombination aus Lohnkostenzuschuss und Qualifizierung zu realisieren. Die Jugendlichen sollen die Chance erhalten, sich am Arbeitsplatz zu bewähren und ihre Qualifikation zu verbessern. Damit wird den Anforderungen am neuen Arbeitsmarkt und dem damit verbundenen Wettbewerb Rechnung getragen.

Die brisante Diskussion zwischen Mindestlohn und Kombilohn wird uns noch einige Zeit beschäftigen. Wir werden uns für das Kombi-Lohn-Modell einsetzen, das eine gerechtere Lösung für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen bietet.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke