Frage an Jürgen Hardt von Anke L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hardt, die für Freitag fest geplante Abstimmung zur Privatisierung der Autobahnen und damit Änderung des Art. 90 GG wurde um mindestens zwei Wochen verschoben. Jetzt wird erst Anfang Juni 2017 im Bundestag darüber abgestimmt.
Meine Frage ist, ob Sie sich in der kommenden Abstimmung dafür einsetzen, dass der Art.90 GG in der folgenden Fassung ins GG kommt:„Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen.“ sowie eine Verbot, dass eine private GmbH problemlos auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger Kredite und Zinszahlungen zu überhöhten Konditionen aufnehmen kann. Deshalb sollte die Formulierung lauten: Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.“.
Was passiert im Falle einer Privatisierung mit den Mitarbeitern der Straßenverwaltungen? Gibt es dazu ein Konzept?
Ich freue mich über eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Laubenstein
Sehr geehrte Frau Laubenstein,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne persönlich beantworte. Wenden Sie sich doch bitte direkt an mein Bundestagsbüro unter juergen.hardt@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt