Frage an Jürgen Hardt von Michael E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hardt,
Ich hoffe, ich habe das richtige Oberthema gewählt, es geht um den aktuellen Umgang der Bundesregierung mit den Themen NSA, BND und Überwachung (sowohl der Bürger im eigenen Land, Bürgern in anderen EU Länderun und auch von Firmen):
Wenn jemand mein W-Lan benutzt, um illegale Dinge zu tun, bin ich (laut bundesdeutschem Recht) daran mitverantwortlich, völlig egal, ob ich aktiv beteiligt war oder nicht.
Wenn also die NSA mit BND Resourcen Frankreich oder Airbus ausspioniert, ist der BND mitverantwortlich, oder nicht?
Und wieso soll sich der BND nicht dafür verantworten? Warum erhält ein Untersuchungsausschuss keine Einsicht in die Mittel und Wege, die verwendet wurden (Selektorenliste)?
Warum soll dies nur durch eine externe Person geschehen, die die Details auch nicht an den Ausschuss zurückmelden darf?
Und wieso wurde vor ein paar Tagen das Verfahren eingestellt, in dem untersucht werden sollte, ob der Lauschangriff auf das Mobiltelefon unserer Kanzlerin durch die NSA unrecht war? Begründung übrigens: Man habe von der NSA keine Informationen hierzu erhalten.
Übertragen au mein W-Lan und der Störerhaftung hiesse das ja, wenn der Mitmensch, der mein W-Lan nutzte um unaussprechliche Dinge zu tun, hierzu dann aber keine Auskunft gibt, dann bin ich auch raus aus der Störerhaftung?
Doch wohl nicht?
Insgesamt empfinde ich die Situation als sehr unbefriedigend, weil ich davon ausgehen darf, dass sowohl inländische als auch ausländische Geheimdienste mich überwachen und im Zweifelsfall diese Daten auch abspeichern. Ich könnte also womöglich ein Problem bekommen, nach der USA einzureisen, weil ich zuviele Webseiten besuche, die politisch links stehen?
Die Linie der CDU ist mir im großen und ganzen klar, aber wie vermitteln Sie das dem Wähler?
Mit freundlichem Gruß
Michael P. Eckhardt
Sehr geehrter Herr Eckhardt,
die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und unseren Partnern, allen voran den USA, ist zur Gewährleistung der Sicherheit deutscher Bürger im In- und Ausland unerlässlich. Die parlamentarische Kontrolle der Arbeit unserer Nachrichtendienste erfolgt durch das Parlamentarische Kontrollgremium, bestehend aus 9 Abgeordneten. Es ist gut und richtig, dass unser Rechtssystem diese parlamentarische Kontrolle vorsieht. Gleichwohl liegt es in der Natur der Sache, dass diese Kontrolle nur wirksam funktioniert, wenn über die Inhalte Geheimhaltung gewährleistet wird. Andernfalls wäre die notwendige Transparenz der Dienste gegenüber diesem Gremium nicht gefahrlos sicherzustellen.
Was die von Ihnen angesprochene konkrete Frage betrifft, setze ich darauf, dass zwischen Deutschland und den USA Einvernehmen über die weitere Vorgehensweise erreicht werden kann. Die Tatsache, dass aus den Snowden-Beständen immer wieder scheibchenweise, unvollständig und unüberprüfbar kompromittierendes Material der Öffentlichkeit zugespielt wird, ist für mich kein Grund, die für die Sicherheit Deutschlands notwendige Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten von ausländischen Partnern in Frage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt