Porträt Jürgen Hardt
Jürgen Hardt
CDU
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Frage von Beate T. •

Frage an Jürgen Hardt von Beate T. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Hardt,

mit Sorge habe ich von den Plänen der EU gehört, selbst für Kleingärtner nur noch genehmigtes Saatgut zuzulassen. Ich bin begeisterte Gärtnerin und es ist mir sehr wichtig, wie Sie zu diesen Plänen stehen.
Ich freue mich auf eine baldige Antwort.

Beate Tuszynski

Porträt Jürgen Hardt
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Tuszynski,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum EU-Saatgutrecht. Gerne teile ich Ihnen im Folgenden meine Meinung dazu mit.

Am 6. Mai dieses Jahres hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung des EU-Saatgutrechts vorgelegt. Vorausgegangen war ein intensiver Evaluationsprozess der bestehenden Regelungen. In den letzten Wochen haben verschiedene NGOs Behauptungen aufgestellt, wonach es durch die Novellierung des EU-Sortenrechts insbesondere im Bereich der Hobbygärtnerei aber auch bei der wichtigen Erhaltungszucht alter Sorten zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen würde. Aufgrund dieser Pressemitteilungen haben Sie sich sicherlich an mich gewandt. Gerne stelle ich Ihnen nachfolgend kurz Ziel und Ausrichtung des neuen EU-Sortenrechts dar.

Bislang war das Saatgutrecht in der EU als Richtlinie, also nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltend, geregelt. Die deutschen Regelungen haben sich in der Vergangenheit bewährt. Künftig soll das Saatgutrecht EU-einheitlich als Verordnung geregelt und gleichzeitig vereinfacht werden. Eine einheitliche europäische Regelung ist gerade für deutsche Landwirte und Gärtner wünschenswert. Denn auch bei in der EU vermehrtem Saatgut müssen sich Landwirtschaft und Gartenbau auf angemessene Qualitätsstandards verlassen können. Dies gilt im Übrigen in gleichem Maße für den privaten Verbraucher. Ein funktionierendes Saatgutrecht dient also letztlich auch dem Verbraucherschutz.

Wie eingangs erwähnt, gab es bereits vor Veröffentlichung der Kommissions-Vorschläge heftige Kritik von NGOs, die zu erheblicher Verunsicherung bei Hobbygärtnern führte. Kann ich denn künftig noch Saatgut bzw. Vermehrungsmaterial von meinem Nachbarn verwenden, war eine häufig gestellte Frage. Fakt ist: Die Saatgutvorschriften richten sich ausschließlich an professionelle Anwender. Klein- und Hobbygärtner sind hiervon nicht betroffen.

Ein weiterer Kritikpunkt betraf den Anbau alter Sorten. So wurde befürchtet, dass die bislang schon geltenden, vereinfachten Vermarktungsregelungen für alte Sorten (sogenannte Erhaltungssorten) verschärft würden. Auch das ist nicht der Fall. Für alte Sorten, die einerseits wichtig für die Erhaltung von Genressourcen sind, andererseits aber den strengen Ansprüchen der modernen Sortenzulassung nicht entsprechen können, bleiben die vereinfachten Marktzugangsregeln erhalten. Sie werden im Gegenteil nochmals vereinfacht: so soll die Verordnung auch nicht für Vermehrungsmaterial von Erhaltungssorten gelten, wenn sie in Gendatenbanken bzw. von Netzwerken oder Organisationen zum Erhalt genetischer Ressourcen verwendet werden. Darüber hinaus sollen alte Sorten künftig ohne Prüfung auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit registrierbar sein.

Weitere Vereinfachungen im neuen Saatgutrecht betreffen Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro. Diese sind künftig von der Zahlung der Sortenregistriergebühren befreit. Des Weiteren muss Saatgut, das in sogenannten Nischenmärkten Verwendung findet, keiner zugelassenen Sorte angehören.

Ich unterstützte die Bundesregierung in dem Ziel, die bestehenden Regelungen zu einem europaweit einheitlich geltenden, vereinfachten Saatgutrecht weiter zu entwickeln. Dabei müssen die in Deutschland bestehenden hohen Qualitätsstandards bei der Vermarktung von modernem Saatgut genauso wie die vereinfachten Regelungen zum Erhalt alter Sorten Bestand haben. Die Vorstellung der neuen Saatgutregelungen der EU-Kommission bildet den Auftakt für den Abstimmungsprozess zwischen den Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission. Aufgrund der Komplexität des Themas ist von einem mehrjährigen Verfahren auszugehen.

Sollten Sie weitere Fragen diesbezüglich haben, können Sie sich gerne direkt unter der unten angegebenen Mailadresse an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hardt

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