Gilt für den IStGH die Unabhängigkeit der Justiz? Ist das Leben von Palästinensern weniger wert als die Freiheit israelischer Geiseln?
Israel tötete seit dem 7.10.2023 durchschnittlich (43972+737) / 410 = 109 Palästinenser pro Tag direkt, und tötet weiter:
Für die CDU scheint aber laut Ihrer Pressemitteilung die Freiheit der etwa 100 israelische Geiseln wichtiger zu sein:
Da schreiben Sie auch, dass es Zweifeln an der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs bestehen, obwohl diese Sache vom Gericht entgültig geklärt ist:
https://www.icc-cpi.int/sites/default/files/CourtRecords/CR2021_01165.PDF
Warum akzeptiert die CDU diese höchstrichterliche Entscheidungen des IStGH nicht?
Würden Sie mit dem Bundesverfassungsgericht auch so umgehen?
Gilt für den IStGH die Unabhängigkeit der Justiz nicht?
Sehr geehrter Herr L.,
man kann eine demokratisch gewählte Regierung wie die Israels unmöglich mit einer terroristischen Terrororganisation wie der Hamas gleichsetzen. So liest sich ja das Urteil. Schon deshalb halte ich die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant für mindestens problematisch.
Denken Sie bitte auch daran, dass immer noch sehr viele israelische Geiseln in den Händen der Hamas sind, Ihr Schicksal ist immer noch ungeklärt.
Ich finde, dass man durchaus darüber streiten kann, ob der Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) hier überhaupt zuständig ist, denn Israel ist kein Mitglied des IStGH. Grundsätzlich ist der IStGH nur für Staaten zuständig, die dem Römischen Statut beigetreten sind.
Mir fehlt übrigens immer noch eine klare öffentliche Haltung der Bundesregierung in dieser Sache, die nach wie vor nur sagt, dass man „innerstaatliche Schritte“ prüfen werde.
Grundsätzlich schätze ich den IStGH sehr, denn wer soll schwerwiegende Verbrechen an der Menschlichkeit dort ahnden, wo nationale Gerichte dies nicht tun können, weil es kein funktionierendes Justizsystem gibt. Schade nur, dass Deutschland gescheitert ist mit der Benennung eines Richters am IStGH. Die Bundesregierung hat aus ideologischen Gründen nicht den besten deutschen Kandidaten für das IStGH nominiert, was zur Folge hatte, dass es nun keine deutsche Vertreterin und keinen deutschen Vertreter mehr beim IStGH gibt - übrigens erstmals in der 22 jährigen Geschichte des IStGH. Dadurch hat Deutschland hat seine zentrale Rolle im völkerrechtlichen Gesamtsystem eingebüßt und an Einfluss, Prestige und internationaler Anerkennung verloren.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt