Frage an Jürgen Frömmrich von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Frömmrich,
Herr Uwe Becker, der hessische Antisemitismusbeauftragte hat u.a. folgende Aussagen zur Nahostpolitik getätigt:
1. Zur Annektion von Ostjerusalem durch Israel: „dass auch die Weltgemeinschaft dies über kurz oder lang akzeptieren muss.“ (1)
2. Zur Zweistaatenlösung: „Eine Zweistaatenlösung ist die Grundposition, die auch ich teile.“ (2)
3. Zur Räumung israelischer Siedlungen in der Westbank: „Dass Amnesty International sich nicht nur an Boykottaufrufen gegenüber Israel beteiligt, sondern unverhohlen zu ethnischen Säuberungen im Nahen Osten und damit zur Vertreibung von Jüdinnen und Juden aufruft, ist ein schockierender Skandal“ (3)
Meine Fragen:
1. Alle drei Zitate stehen in offensichtlichem Widerspruch zur Nahostpolitik der Bundesregierung. Hat nach Ihrer Meinung der Antisemitismusbeauftragte Hessens ein Mandat sich zu nahostpolitischen Fragen zu äußern? Wenn ja: Sollte er sich dabei an der offiziellen Nahostpolitik der Bundesregierung orientieren?
2. Halten Sie es für glaubwürdig einerseits für die Zweistaatenlösung einzutreten und andererseits dafür zu plädieren, sich mit der Annektion Ostjerusalems abzufinden?
3. Teilen Sie Beckers Position zur ethnischen Säuberung? Wenn ja: Tritt die Bundesregierung für ethnische Säuberungen ein, wenn sie an der Zweistaatenlösung festhält und damit auch an der Räumung von israelischen Siedlungen in der Westbank.
4. Sind Sie der Auffassung, dass die angeführten Zitate Beckers ein ausreichendes Basiswissen zur Nahostproblematik ausdrücken, über das ein Antisemitismusbeauftragter in Hessen verfügen sollte?