Frage an Jürgen Frömmrich von Markus H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Frömmrich,
ich nehme an, dass Sie zur Zeit der Ermittlungen zum Kasseler NSU-Mord von 2006 Mitglied im Innenausschuss des Hessischen Landtags waren.
Einem Pressebericht [1] zufolge beschäftigte sich der Ausschuss mit dem "Problem", inweit der bei der Bluttat im Internetcafe anwesende Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes Andreas Temme und seine V-Leute durch Polizei und Staatsanwalt befragt werden können.
Der Ausschuss bezog offenbar dahingehend Position, dass die Befragungsmöglichkeiten einzuschränken seien.
1. Von welchen Mitgliedern des Ausschusses wurde das zugehörige Beschlusspapier
vorbereitet?
2. Mit welchem Votum wurde das Papier beschlossen?
3. Wie votierten Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hiereth
Sehr geehrter Herr Hiereth,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es trifft zu, dass ich im Jahr 2006 dem Innenausschuss des Hessischen Landtags angehörte. Der Innenausschuss hat sich seinerzeit allerdings lediglich mit der Frage befasst, ob der damalige Innenminister Volker Bouffier das Parlament von sich aus über die Tatsache hätte unterrichten müssen, dass gegen einen Mitarbeiter des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz strafrechtliche Ermittlungen wegen Mordverdachts geführt wurden (60. Sitzung vom 17.07.2006). Die von Ihnen angesprochenen Fragen waren nicht Gegenstand der Sitzung. Der von Ihnen als Beleg zitierte Bericht in faz.net vom 28.09.2012 enthält nach meinem Verständnis auch keine anderslautenden Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Frömmrich