Wie stellen Sie sich zur Impfpflicht ? Mit der Entwicklung von speziellen Corona-Medikamenten wie Ronapreve, Regkirona "Celltrion", Paxlovid stehen mildere Mittel zur Verfügung Ergänzungen:
Bei der Wahl von Maßnahmen die die Grundrechte einschränken muß eine Abwägung vorgenommen werden ob das Ziel nicht auch durch weniger harte Eingriffe erreicht werden kann
Sehr geehrter Herr B.,
die AfD-Fraktion hatte dazu einen Antrag eingereicht: "Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus", 14. Januar 2022, Drucksache 20/516
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag hält eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 für unverhältnismäßig.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Virus SARS-CoV-2 Abstand zu nehmen;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben wird.
Die Begründung kurz zusammengefasst: Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung für eine generelle Impfpflicht gegen das Virus SARS-CoV-2 in Deutschland. Führende Politiker der Bundesregierung, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner, fordern jedoch seit Wochen die Einführung einer solchen Pflicht, die sie für verhältnismäßig halten. Die Bundesministerin für Verteidigung Christine Lambrecht und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unterstützen ebenfalls die Idee einer Impfpflicht.
Verfassungsrechtlich ist die Einführung einer generellen Impfpflicht problematisch, da sie einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen würde, wie durch Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes geschützt. Die Impfung müsste der bevölkerungsmedizinischen Prävention dienen, was nur der Fall wäre, wenn eine Ausrottung des Virus SARS-CoV-2 möglich wäre. Allerdings schützen die derzeitigen Impfstoffe nur bedingt vor der Weitergabe des Virus und es gibt keine ausreichenden Belege dafür, dass sie eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern könnten.
Es wird argumentiert, dass mildere Maßnahmen, wie der Ausbau der Krankenhauskapazitäten und die Stärkung des Gesundheitswesens, eher geeignet wären, die Gesundheitssysteme zu entlasten. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und der potenziellen Nebenwirkungen der Impfstoffe geäußert.
Letztlich könnte eine allgemeine Impfpflicht verfassungsrechtlich nicht zulässig sein, da sie unverhältnismäßig wäre und die Menschenwürde verletzen könnte. Auch die Durchsetzung einer solchen Pflicht durch Zwang würde rechtliche und ethische Probleme aufwerfen. Angesichts dieser Bedenken erscheint die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen das Virus SARS-CoV-2 nicht gerechtfertigt.
Dieser Antrag der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt.
Verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht sind am Donnerstag, 7. April 2022 scheiterten im Deutschen Bundestag. Die AfD-Fraktion stimmte gegen diese Initiativen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Braun