Frage an Jürgen Berghahn von Jörg L. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Berghahn,
wie stehen Sie zum Thema Dichtheitsüberprüfung - § 61 a LWG?
Was haben Sie bisher unternommen, um die Bedenken vieler Bürger aus Ihrem Wahlkreis in unverhältnismäßiger Weise zu Dichtheitsüberprüfungen herangezogen zu werden zu thematisieren?
Haben Sie Anfragen (kleine oder große?) gestellt, haben Sie das Thema in den Umweltausschuss transportiert? Haben Sie Beiträge dazu geleistet, dass die bestehende Rechtslage zu Gunsten der betroffenen Bürger verbessert wird?
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen,
Freundliche Grüße
Jörg List
Sehr geehrter Herr List,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Thema Dichtigkeit wurde bereits vor der Jahreswende durch neue Landesregierung aufgenommen und hat in einem ersten Schritt zu einem Erlass geführt, der die Fristen von 2015 auf 2023 verlängert hat. Ausnahme ist, wenn sich die zu prüfenden Kanäle in Wasserschutzgebieten befinden. Dann gilt weiterhin 2015. Ferner wurde eine Härtefallregelung vorgesehen.
Dieser Erlass hat zu einer deutlichen Entspannung des Zeithorizontes geführt. Soweit mir bekannt ist, hat auch Lemgo daraufhin die Fristen verlängert.
Darüber haben wir dafür gesorgt, dass das Thema Dichtigkeit neu im Ausschuss behandelt wird und das es zu einer neuen Sachverständigenanhörung kommt. Leider hat der Ausschussvorsitzende (CDU) im Umweltausschuss aber bisher das Thema nicht mit auf die Tagesordnung gesetzt.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Berghahn