Was passiert da gerade beim Thema Tierschutzgesetz? Der erste Entwurf ist hoffentlich ein schlechter Scherz. Bitte werden Sie aktiv.
Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
Danke Britta Y. S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre zurecht kritischen Nachfragen. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf erwartet. Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert. Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung geht, werden die Verhandler:innen der SPD-Bundestagsfraktion deshalb die Punkte, die auch Sie anführen, ansprechen und sich dafür einsetzen, möglichst viel davon gegenüber unseren Koalitionspartnern durchzusetzen. Dafür ist es sehr hilfreich, viele Menschen wie Sie hinter uns zu wissen.
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die schon im Gesetzentwurf aufgegriffen wurden sind:
. Verbesserung des Tierschutzgesetzes (Qualzucht konkretisieren, nicht-kurative Eingriffe deutlich reduzieren, Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden).
. Einführung eines kameragestützten Überwachungssystems in Schlachthöfen
. Schließung von Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes
. Verpflichtende Identitätsüberprüfung für den Onlinehandel mit Heimtieren
. Obligatorische Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
. Aktualisierung der Leitlinien für Tierbörsen
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Berghahn, MdB