Wie stehen Sie zur Umsetzung des Verbots der Anbindehaltung von Milchkühen und Mastrindern? Warum wird das Gesetz nicht schneller umgesetzt?
Mit mehr finanzieller Unterstützung für Stallumbauten ließe sich das Gesetz schneller umsetzen.
Meine persönliche Konsequenz: Ich kaufe überhaupt keine Fleisch- und Milchprodukte mehr.
Sehr geehrte Frau K.,
ich danke Ihnen sehr für Ihre Fragen zur Abschaffung der Anbindehaltung in der Haltung von Milch- und Mastrindern.
Ich bin überzeugt, dass das Tierwohl und Transparenz in der Landwirtschaft einen äußerst hohen Stellenwert haben müssen. Dies gebietet schon die christliche Tradition, die einen sorgsamen und wertschätzenden Umgang mit allen Lebewesen auf unserer Erde beinhaltet. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr für einen möglichst schnellen Ausstieg aus der Anbindehaltung, der gemeinsam mit unseren fleißigen Landwirten und Landwirtinnen in einem für die einzelnen Betriebe umsetzbaren Prozess realisiert wird. Ich bin außerdem der Überzeugung, dass der geförderte Ausstieg und diese Prozesse schon längst in der weiteren Umsetzung sein sollten.
Nach aktuellem Stand ist die Anbindehaltung jedoch nicht gesetzlich verboten und in der Milchviehhaltung in Bayern noch weit verbreitet. Hierbei handelt es sich nicht ausschließlich um ganzjährige Anbindehaltung, sondern auch um Kombinationshaltungen aus Anbindehaltung in Kombination mit Gang auf eine Weide oder einen Laufhof. Hierzu sollte man wissen, dass die Milchviehhaltung in Bayern nach wie vor relativ klein strukturiert ist, wobei vor allem kleinere Betriebe mit älteren Ställen Anbindehaltung praktizieren. Ein zeitnahes und gänzliches Verbot von Anbindehaltung würde aktuell das Aus für zahlreiche dieser kleineren Betriebe bedeuten. Eine Folge wäre auch das Ende eines erheblichen Teils der heimischen und regionalen Milchviehhaltung und Milchproduktion in Bayern.
Daher unterstützt der Freistaat Bayern diese Betriebe finanziell beim Umbau von Ställen und setzt damit Anreize zum Ausstieg aus der Anbindehaltung. Diesbezüglich werbe ich sehr für eine noch weitgehendere Förderung bei einem zeitnahen Umbau zur Verbesserung von Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls.
Zudem hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Oktober 2021 eine Beratungsinitiative zum Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung gestartet. Im Rahmen der Initiative wird Betrieben mit ganzjähriger Anbindehaltung – auf Wunsch – eine gezielte Beratung bezüglich ihrer zukünftigen Entwicklung, z. B. Umbau zum Laufstall, angeboten. Ergänzend zum Beratungsangebot finden Informationsveranstaltungen in ganz Bayern statt.
Für gesetzliche Änderungen bezüglich vorgeschriebener Haltungsbedingungen in der Milchviehhaltung liegt die Zuständigkeit übrigens auf der Bundesebene.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Baumgärtner, MdL