Frage an Jürgen Baumgärtner von Guido L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Baumgärtner MdL,
bekanntlich sind Sie der Vorsitzende des Arbeitskreises "Wohnen, Bauen und Verkehr" der CSU-Landtagsfraktion. Daher richte ich meine Fragen (aus aktuellem Anlass) an Sie.
Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder (MdL, CSU) fuhr im April d.J. auf der Bundesautobahn A9 (zwischen Ingolstadt und Nürnberg) mit einem Testfahrzeug der Marke AUDI, welches selbständig lenkte, bremste und Gas gab (sog. "autonomes Fahren"). Herr Dr. Söder saß am Steuer des Testfahrzeugs (auf Basis des Typs A7). Während der Fahrt telefonierte und "spielte" Dr. Söder über eine halbe Minute lang zeitweise beidhändig mit seinem Mobiltelefon: https://www.youtube.com/watch?v=o_MLtxvsmDk (Minute 1.34 - 2.16)
Die aktuelle Rechtssprechung sagt, dass die manuelle Benutzung von Mobiltelefonen durch den Kraftfahrzeugführer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung grundsätzlich verboten ist (Rechtsgrundlage: StVO § 23 Abs. 1a: https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html ).
Meine Fragen:
- Wissen Sie, ob es für Kraftfahrzeugführer, die hinter dem Lenkrad eines autonom fahrenden Kraftfahrzeugs sitzen, mittlerweile eine Ausnahme von StVO § 23 Abs. 1a gibt (ich habe -trotz intensiver Recherche- diesbezüglich nichts gefunden)?
Falls es keine diesbezügliche Ausnahmegenehmigung für autonomes Fahren gibt:
- Gehen Sie mit mir konform, dass Herr Dr. Söder bei seiner Fahrt mit dem AUDI-Testfahrzeug (Link dazu siehe oben) eine Ordnungswidrigkeit begangen hat (die mit einem Bußgeld von 100 € und einem Punkt in Flensburg zu ahnden ist: https://www.bussgeldkatalog.org/handy/ )?
Danke im Voraus für Ihre baldige und selbstverständlich ehrliche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
G. L.
Sehr geehrter Herr L.,
ich danke Ihnen herzlich für Ihre Anfrage. Die etwas längere Wartezeit auf eine Antwort bitte ich zu entschuldigen.
Ihre Anfrage bezieht sich jedoch auf eine juristische Einschätzung, die ich mir als Nicht-Jurist nicht anmaßen würde vorzunehmen und die vorzunehmen auch nicht in meiner Zuständigkeit liegt. Meine Aufgabe als Vorsitzender des Arbeitskreises für Wohnen, Bau und Verkehr der CSU-Landtagsfraktion ist es gemeinsam mit meinen Fraktionsmitgliedern eine sehr gute und zukunftsorientierte Politik für Bayern zu gestalten, die mit Fokus auf die Bereiche Wohnen, Bau und Verkehr den Herausforderungen gerecht wird, die in unserem Freistaat bestehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Baumgärtner, MdL