Frage an Jost de Jager von Brigitte H. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr de Jager!
In Ihrer Antwort an Herrn J. H. schreiben Sie „Die CDU lehnt die Erprobung der CCS-Technik gegen den Willen der Bevölkerung ab.“
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen an Sie:
1. Sie lehnen offensichtlich Erprobung und damit Endlagerung nicht ab, weil die Risiken für Mensch und Umwelt zu hoch sind?
2. Sie wissen, dass der jetzige Gesetzentwurf mit Länderklausel nur bis 2017 Gültigkeit hat. Wie wollen Sie SH nach 2017 vor CO2-Endlagerung schützen?
3. CO2 hat die Eigenschaft, im Untergrund zu „wandern“. Wie wollen Sie zukünftig die Inseln, Halligen und Küsten schützen, wenn es zu einer Einlagerung in der AWZ kommt?
4. Ist Ihnen bekannt, dass ein europaweites CO2-Pipelinenetz von ca. 22.000 km geplant ist? Hauptendziele sind die norddeutsche Tiefebene und die Nordsee. Die Länderklausel wird die Pipelines nicht verhindern!
5. Aus welchem Grund sind Sie gegen die Verabschiedung eines CCS-Unterlassungsgesetzes nach Art. 4 (1) der CCS-EU-Richtlinie?
6. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass CCS die Erneuerbaren ausbremst?
Mit freundlichem Gruß,
Brigitte Hahnwald
Sehr geehrte Frau Hahnwald,
Ihren Fragenkatalog habe ich gelesen und möchte Ihnen gerne darauf antworten.
Zu 1:
Dies ist eine Unterstellung. Wir lehnen CCS ab, weil die Akzeptanz dafür in der Bevölkerung nicht da ist und diese ist nicht da, weil die Technologie mit unvorhersehbaren Risiken verbunden ist. Also lehnen auch wir sie wegen dieser Gründe ab.
Zu 2:
Indem wir an unserer alten Vorstellung festhalten:
Im Gesetz war keine Befristung für die Länderklausel vorgesehen.Allerdings war das Recht, auf der Basis des Gesetzes CCS-Projekte zu genehmigen befristet. Es galt nur für Projekte, die bis zum 31.12.2016 vollständig beantragt waren. Bis zum 31.12 2018 sollte die Bundesregierung dann eine Überprüfung des Gesetzes vornehmen. Daraus wären ggf. Konsequenzen für das Gesetz zu ziehen gewesen. Ohne eine ausdrückliche Gesetzesänderung hätte es für CCS-Projekte ab 2017 keine Genehmigung gegeben.
Zu 3:
Die AWZ gehört nicht zu den Landesflächen, hier gilt das Bundesrecht unmittelbar. Diese Diskussion ist jedoch eine sehr Theoretische. Eine CO2-Speichrung in der AWZ wäre die teuerste Variante. Schon heute lohnt sich aber das einzige deutsche CCS-Projekt in Brandenburg nur mit hoher EU-Förderung. Für neue Förderanträge besteht aber keine Chance mehr, da die Antragsfristen bereits abgelaufen sind. Im Übrigen hat RWE Dea am 21.04.2011 die Konzessionen für die Erkundung der CO2-Lagerstätten in der Region Nordfriesland sowie Ostholstein zurückgegeben. Bemerkenswerterweise hatte das Bundeskabinett eine Woche vorher einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine "Länderklausel" vorsah.
Zu 4:
Geplant wird viel, nur durchsetzbar sind diese Projekte aufgrund des Widerstandes in der Bevölkerung und in der Politik nicht mehr. Eine Länderklausel hätte die Pilotprojekte verhindert. Im Übrigen siehe Antwort auf Frage 2.
Zu 5:
Bei einer namentlichen Abstimmung im Bundestag zu einem CCS-Verbotsgesetz hat diesem kein einziger Abgeordneter von CDU, FDP,SPD und Grünen zugestimmt. Dies macht deutlich, dass diese Lösung nie realistisch gewesen ist.
Zu 6:
Die CDU favorisiert erneuerbare Energieträger. Durch den weitgehenden Verzicht auf Kohlekraftwerke wird CCS überflüssig.
Mit freundlichen Grüßen
Jost de Jager