wie in jedem Gesetzgebungsverfahren üblich, wird der Entwurf aus dem Innen- und Justizministerium mit den anderen Ministerien abgestimmt und Verbände dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet.
Die Inflationsausgleichspämie (IAP) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann.
die IAP ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann.
Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.
Von daher geschieht hier nichts heimlich, still und leise, sondern öffentlich und nachvollziehbar.
die IAP ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann.