(...) Mit den Einkommensteuernachzahlungen bei Erhalt des Elterngeldes hast du Recht. Das Elterngeld gilt steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung. Es steht unter dem so genannten Progressionsvorbehalt, das heißt, dass der progressive Steuersatz aus der Summe von Einkommen und Elterngeld ermittelt wird. (...)
(...) Die Regelsätze für Kinder im Rahmen des SGB II liegen bei 208 Euro und damit höher als das reguläre Kindergeld. Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Leistung, die das Existenzminimum und den Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes abdecken soll. Daher ist es logisch, dass das Kindergeld als Einkommen von ALG II-Empfängern angerechnet wird, da hier bereits Existenzminimum und zusätzliche Kosten für das Kind mit berechnet werden. (...)
(...) Es gilt, auch in Zukunft, die Anliegen der Mittelschicht ernst zu nehmen und stets einen gesellschaftlichen Ausgleich herzustellen. Wir müssen ein Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern, daher fordern wir den gesetzlichen Mindestlohn und die Begrenzung von Managergehältern. (...)
Sehr geehrte Frau Knoll,
(...) Schon jetzt akzeptiert Deutschland aber, dass EU-Bürger mehr als einen Pass haben. Für die Kinder aus binationalen Ehen gilt die doppelte Staatsbürgerschaft ohnehin. Die Abschaffung des Optionsmodells ist deshalb nicht nur wünschenswert, sondern eigentlich auch verfassungsrechtlich geboten. (...)
(...) Euro. Das Schuldenmanagement des Bundes läuft über die Finanzagentur in Frankfurt, die über die Ausgabe von Bundeswertpapieren bzw. mittels Schuldscheindarlehen die Kreditaufnahme steuert. (...)