
Um die Energiepauschale zu erhalten, muss ein aktives Arbeitsverhältnis im Jahr 2022 bestehen
Susie Knoll und Benno Kraehahn / SPD
Um die Energiepauschale zu erhalten, muss ein aktives Arbeitsverhältnis im Jahr 2022 bestehen
Sie bekommen die EPP, sofern im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Momentan gibt es zu Heizöl und Pellets keine konkreten Vorschläge, aber die Regierung, bzw. die entsprechenden Ministerien arbeiten mit Hochdruck auch an diesen Themen.
Sofern im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, haben Sie als Langzeitkranke Anspruch auf die Energiepauschale
Da bei Ihrer Frau auch in 2022 ein Arbeitsverhältnis bestand, hat sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da sie aber zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Lohnzahlung mehr erhalten hat, muss Sie diese in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.