Verletztengeld wird durch die Berufsgenossenschaft gezahlt, wer bezahlt die Energiekostenpauschale?
Meine Ehefrau leidet seit ihrer COVID-19 Erkrankung an Post COVID, die Erkrankung wurde durch die BG anerkannt.Sie ist seit ihrer Erkrankung 11/ 2021 nicht mehr arbeitsfähig.durch den Arbeitgeber wurde bis 6/22, das verletztengeld bis zur Höhe des Nettoeinkommen aufgestockt.seit Juli,bezieht sie nur noch verletztengeld das deutlich geringer als das Nettoeinkommen ist.
Weshalb ist der Gesetzgeber nicht in der Lage diesem Personenkreis durch die auszahlende Stelle die Pauschale zu zahlen?
Muss dieser Personenkreis nicht heizen?.
Besten Dank für ihre Antwort
Mir freundlichen Grüßen
Edmund M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank.
Da bei Ihrer Frau auch in 2022 ein Arbeitsverhältnis bestand, hat sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da sie aber zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Lohnzahlung mehr erhalten hat, muss Sie diese in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic