Frage von Marco D. • 12.10.2022
Ich bin seit 01.09.2021 arbeitslos. Seit 15.09.2021 bin ich Langzeit krankgeschrieben. Habe ich Anspruch auf die Energiepauschale?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 13.10.2022
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank. Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. Sollten Sie es nicht von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, müssen Sie die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic