Frage von Christian K. • 09.10.2022
Ich habe im Januar 2022 Lohnfortzahlung erhalten und ab Februar krankengeld bis Oktober und ab November Urlaub bis Dezember. Muss der Arbeitgeber die eep nun zahlen oder über die Steuererklärung.
Bitte eine ganz klare Antwort dazu, da mein Arbeitgeber der Meinung ist, es geht über die Steuererklärung. Muß der arbeitgeber die eep nun zahlen. Ja oder nein. Danke
Antwort von Josip Juratovic SPD • 10.10.2022
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank. Sofern im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, haben Sie als Langzeitkranke Anspruch auf die Energiepauschale.
Im Unterschied zum aktiven Arbeitnehmer*in bekommen die Krankengeld-Berechtigten die EPP jedoch nicht über das Gehalt ausbezahlt. Sie müssen die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic