Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Christian K. •

Ich habe im Januar 2022 Lohnfortzahlung erhalten und ab Februar krankengeld bis Oktober und ab November Urlaub bis Dezember. Muss der Arbeitgeber die eep nun zahlen oder über die Steuererklärung.

Bitte eine ganz klare Antwort dazu, da mein Arbeitgeber der Meinung ist, es geht über die Steuererklärung. Muß der arbeitgeber die eep nun zahlen. Ja oder nein. Danke

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank. Sofern im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, haben Sie als Langzeitkranke Anspruch auf die Energiepauschale.

Im Unterschied zum aktiven Arbeitnehmer*in bekommen die Krankengeld-Berechtigten die EPP jedoch nicht über das Gehalt ausbezahlt. Sie müssen die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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