Er muss aber definitiv alle Mitarbeiter, die auf gleicher Ebene beschäftigt sind auch gleich behandeln.
ich nehme an, dass sich Ihre Frage auf die Inflationsausgleichsprämie bezieht. Diese ist eine mögliche freiwillige Prämie oder Bonuszahlung, die ein Arbeitgeber mit bis zu 3000.- Euro an seine Mitarbeiter*innen in 2023-2024 auszahlen kann. Wie dies in der Firma Ihres Mannes geregelt wird, müssen Sie dort erfragen.
die EPP erhalten Sie, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf die EPP.
Sie erhalten die EPP, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. In ihrem Fall müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
leider sind Bezieher.innen von Rente der gesetzlichen Unfallversicherung nicht anspruchsberechtigt.