Frage von Jasmin S. • 19.11.2022
Guten Tag, ich befinde mich zurzeit in einer beruflichen Reha und erhalte Übergangsgeld. Bis zum 14.01.2022 stand ich noch im Arbeitsverhältnis. Steht mir da nicht die Energiepauschale zu?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 21.11.2022
Sehr geehrte Frau S.,
die EPP erhalten Sie, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic