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bereits im Jahr 2021 fand eine erste Anhörung zu diesem Thema im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Zusammengefasst finden Sie die verschiedenen Einschätzungen hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/824290-824290
Susie Knoll und Benno Kraehahn / SPD
bereits im Jahr 2021 fand eine erste Anhörung zu diesem Thema im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Zusammengefasst finden Sie die verschiedenen Einschätzungen hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/824290-824290
Diese wird aber nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt, sondern Sie können diese über die Einkommenssteuererklärung gelten machen.
einfach abschaffen ist sicher nicht die Lösung der von Ihnen angesprochenen Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Denn er hat eine gesetzlich, also vom Bundestag kontrollierte Aufgabe, der privatwirtschaftliche Sendeanstalten nicht nachkommen: Neben einem Grundversorgungsauftrag und einem gesetzlich definierten Programmauftrag ist eine der weiteren wesentlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier korrekt vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.
Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier rechtens vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.
Da es viele Ausnahmen für den Sprachnachweis gibt, möchte ich Sie auf die Infobroschüre dazu hinweisen, in der diese ausführlich aufgeführt sind.