Wie verhält es sich mit dem A1 bei 80%en Analphabetismus mit stark ausgeprägter Lese- und Rechtschreibschwäche
Mein Ehemann kommt aus dem Kosovo, er war nicht wirklich in der Schule da damals Krieg im Land war, er hat zu dem auch eine Lese- und Rechtschreibschwäche. Er kann weder handschriftliches lesen noch schreiben. Wo soll er den A1 machen wenn er nicht einmal in seiner Muttersprache schreiben oder lesen kann oder das Alphabet beherrscht ?
Sehr geehrte Frau G.,
es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Es liegt zum Beispiel ein besonderer Härtefall vor, wenn der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht möglich oder zumutbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic