Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 06.07.2023

In der von Ihnen angesprochenen Vorschrift geht es, so die gesetzgeberische Begründung, dass bei einer befristeten Erhöhung der erzeugten Gasmenge kein neues Baugesuch eingereicht werden muss

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