Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Daniel W. •

Hallo, meine Freundin bekommt Übergabegeld. Liegt knapp über ALG2 und ist nun gezwungen einen 20h Job zusätzlich anzunehmen. Würde sie dann die Energiekostenpauschale doch bekommen?

Aktuell bekommen keine Menschen mit Übergangsgeld diese Energiekostenpauschale. Die Mietnebenkosten haben sich zusätzlich erhöht. Deswegen reicht das Geld nicht mehr aus. Ich empfinde dies im Verhältnis ungerecht, da sogar Menschen in der oberen Mittelschicht und Oberschicht diese Leistung erhalten. Nun wird sie faktisch bestraft eine neue Ausbildung zu machen. Sie kann ja ihre alte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Wäre es nicht möglich auch Menschen mit Übergangsgeld diese Leistung zukommen zu lassen? Vielen Dank im voraus.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

Das Bundesministerium der Finanzen hat folgendes klargestellt:

Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen. Zu den anspruchsberechtigenden Lohnersatzleistungen gehört auch Übergangsgeld nach dem Dritten, Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstaben a und b Einkommensteuergesetz).

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Die Energiepreispauschale erhält Ihre Freundin dann über die Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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