Frage von Heike H. • 29.08.2024
Muss die im Tarifabschluss TV-L KR beschlossene Inflationsprämie, aufgeteilt in 12 Monate auch im Krankengeldbezug weiter bezahlt werden?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 29.08.2024
Sehr geehrte Frau H.
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
Im Allgemeinen ist es so, dass die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann. Hierbei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Detaillierte Regelungen hierzu sind nicht vorgesehen. Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic