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Frage von Felix H. •

Ihr Ministerium schließt Kinder & Jugendliche im Gegensatz zum grün geführten BFSFI vom Informationsfreiheitsanspruch engagiert aus. Haben Kinder für Sie und Ihre Partei in NRW keine IFG-Rechte?

Ihr Ministerium schließt Kinder & Jugendliche vom Informationsfreiheitsanspruch aus: https://fragdenstaat.de/a/313462 , im Gegensatz z. B. zum grün geführten BFSFJ: https://fragdenstaat.de/a/313723

Haben Kinder für MKFGFI unter Ihrer Leitung und für Ihre Partei in NRW keine Rechte nach IFG NRW, DS-GVO EU und sonst? Was meinte Ihre Landespartei zudem wahlkampfprosaisch im laufenden Koalitionsvertrag der Landesregierung (https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf, Rn. 4479ff.), wenn sie mit Ihrer Unterschrift unter dem Vertrag pathetisch versprach: "Wir werden prüfen, inwieweit das Informationsfreiheitsgesetz vor dem Hintergrund der Transformation der Landesverwaltung hin zu elektronischen und medienbruchfreien Kommunikations- und Bearbeitungsprozessen weiterentwickelt werden kann.."? Ist Abfrage von Daten von Kindern nach IFG ohne Zustimmung v. Sorgeverpflichteten durch d. für die Verarbeitung Verantwortlichen im MKFGFI NRW unionsrechtskonform?

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