Frage an Josefine Paul von Martin W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Paul,
nach der Einigung für die Tarifbeschäftigten, stellt sich nunmehr wieder die Frage, ob dieses Ergebnis auf die Beamten übertragen werden soll.
Sie haben bei der letzten Runde die Verfassung gebrochen und für ein Gesetz gestimmt, dass vom VGH NRW als verfassungswidrig festgestellt worden ist. Dies war auch nicht überraschend, sondern bereits vor der Wahl wurde es hier und von vielen Juristen lautstark auf vor dem Landtag auf Demos gerufen. Die Hinweise auf die Demos der Beamten und Richter waren hoffentlich lautstark genug, dass sie nicht erneut zitiert werden müssen.
Aktuell haben bereits einige Bundesländer angekündigt den Tarifvertrag 1:1 auf die Beamten zu übertragen (z.B. Bayern).
Der Finanzminister in NRW hat wieder einen NRW-Sonderweg angekündigt.
Dies hat zuletzt dem Land NRW unnötig viel Geld gekostet und Ärger verursacht. Das Urteil des VGH NRW ging als schlechte Presse für die SPD durch das Land und die Nachzahlung und der Aufwand der Berechnung durch das LBV war bisher die größte Berechnung von SAP.
Das Argument mit den Geldproblemen der rot/grünen Regierung verstehe ich nicht. Die Steuereinnahmen steigen deutlich: http://www.fm.nrw.de/haushalt_und_finanzplatz/haushalt/02_steuereinnahmen/index.php
2014 insgesamt um 3,9% und im Feb 2015 sogar um 8,6%. Auch hat die Regierung kein Problem damit schnell und teilweise sinnfrei Geld zu verschwenden, das Schwarzbuch des BdSt möchte ich jetzt nicht erneut zitieren.
Interessant ist auch, das bei angeblicher Geldnot ohne Diskussion Geld für umstrittene Projekte ausgegeben wird, z.B. http://www.welt.de/regionales/nrw/article138850806/Geld-vom-Land-fuer-Katholikentag-und-Kirchentag-in-NRW.html
Wie werden Sie sich persönlich zu diesem Problem positionieren?
Werden Sie sich für eine 1:1 Übertragung des Ergebnisses einsetzen?
Werden Sie wieder für verfassungswidrige Gesetze stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben mit der gestaffelten Übernahme der Tarifergebnisse der letzten Runde ein, aus unserer Sicht, sozialverträgliches Modell gefunden. SPD und GRÜNE waren der festen Überzeugung, dass dies rechtssicher und verfassungskonform geschehen könne. Das VGH NRW hat eine Staffelung auch nicht grundsätzlich verworfen, den damals vorliegenden Gesetzentwurf aber für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hat die Landesregierung einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt und dem Urteil des VGH NRW damit Rechnung getragen.
Inwieweit die aktuelle Einigung für die Tarifbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird, werden wir noch diskutieren. Bitte sehen Sie mir nach, dass die Bewertung des Tarifabschlusses noch nicht abgeschlossen ist und ich Ihnen daher noch nicht konkreter antworten kann. Ein konkreter Entwurf liegt noch nicht vor, so dass ich dazu auch noch nicht konkreter Stellung nehmen kann. Klar ist, dass die Beamtinnen und Beamten in diesem Land wichtige Träger und Trägerinnen der Gesellschaft sind und in ihren unterschiedlichen Funktionen einen entscheidenden Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft in unserem Land leisten. Dem gilt es Rechnung zu tragen.
Außer Frage steht allerdings auch, dass die Haushaltssituation des Landes weiterhin angespannt ist. Mit Blick auf die 2020 wirksam werdende Schuldenbremse werden wir noch einige Anstrengungen unternehmen müssen. Trotz guter Konjunktur werden wir weiter einen konsequenten Konsolidierungspfad beschreiben müssen. NRW befindet sich dabei auf einem guten Weg, der allerdings längst nicht abgeschlossen ist.
Erlauben Sie mir als Münsteranerin auch einen kurzen Einschub zu der von Ihnen aufgegriffenen Frage einer finanziellen Unterstützung des Katholikentags durch das Land. Das Land nimmt keine zusätzlichen Mittel in die Hand, um diese Veranstaltung zu bezuschussen, sondern gewährt eine Förderung aus dem laufenden Haushalt. Das Land unterstützt verschiedenste Großveranstaltung, wie beispielsweise auch zahlreiche Sportgroßereignisse oder Ähnliches. Darin besteht auch der Unterschied zur Entscheidung des Rates der Stadt Münster, keine Zuschüsse über Sachleistungen hinaus zu gewähren. Die Stadt Münster hätte dafür "frisches Geld" in die Hand nehmen müssen. Ich finde die Entscheidung des Rates daher sehr nachvollziehbar, dies in Zeiten angespannter Kassenlage nicht zu tun, trotzdem aber den Katholikentag durch Sachleistungen zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Josefine Paul