Frage an Josefine Paul von Ingo W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Paul,
auf Ihrer inhaltlich schön gestalteten und informtaiven Internetpräsenz veröffentlichen Sie einen Artikel zur erfolgten Einigung in der Frage der Beamtenbesoldung vom 22.08.2014 : "Beamtenbesoldung trägt soziale Handschrift."
In diesem Artikel zeigen Sie sich erfreut über die Einigung. Dies bin ich übrigens auch.
Nun zu meiner Frage, zu der ich aus Ihrem Internetbeitrag zitiere :
" Die Landesregierung trägt den berechtigten Wünschen mittlerer und höherer Beamtengruppen Rechnung."
Hierzu nun die Frage : Sie bezeichnen es nun als "berechtigte Wünsche", wobei das Augenmerk nun auf dem berechtigt liegen mag.
Sie und Ihre Fraktion haben dem im Jahr 2013 von der Landesregierung vorgelegten Gesetz mit der Nullrunde für höhere Beamte zugestimmt. Auch in einer Anfrage eines anderen Fragers hier über Abgeordnetenwatch haben Sie das Handeln der Landesregierung einschließlich der Nullrunde noch verteidigt.
Wie ist denn tatsächlich nun Ihre persönliche,faire und Ihrem Gerechtigkeitsempfinden entsprechende Meinung dazu: Waren die Forderungen der mittleren nund höheren Bemten nach einem Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung denn aus Ihrer persönlichen Sicht tatsächlich berechtigt oder nicht? Entspricht die nun gefundene Regelung unter Betrachtung der Interessen beider Seiten Ihrer Ansicht nach tatsächlich eher einem gewissen Gerechtigkeitsempfinden ? Hat dieses Gerechtigkeitsempfinden nicht auch eine hoffentlich positive Auswirkung für die Einschätzung der Wünsche mittlerer und höherer Beamten auf faire Behandlung in der Besoldungfrage für 2015 und die Folgejahre ?
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Fragen und Anmerkungen. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen in dem Empfinden gehandelt haben, dass vor dem Hintergrund einer sehr angespannten Finanzlage, die von uns vorgenommene soziale Staffelung politisch vertretbar und rechtlich haltbar war. Das Verfassungsgericht hat uns im Punkt der rechtlichen Zulässigkeit korrigiert. Es hat zwar eine soziale Staffelung nicht generell ausgeschlossen, dass von SPD und GRÜNEN vorgelegte Gesetz aber für nichtig erklärt.
Auch die nun gefundene Einigung beinhaltet eine soziale Staffelung. Ich halte dies auch weiterhin für richtig und vertretbar. Mit dem nun vorzulegenden Gesetzentwurf werden SPD und GRÜNE den verfassungsmäßig gebotenen Verpflichtungen zur angemessenen Alimentierung und zum Abstandsgebot gerecht.
Es ist darüber hinaus richtig und wichtig gewesen, dass die Landesregierung nun die Einigung mit den Gewerkschaften gesucht hat und zu einer gemeinsamen Lösung gekommen ist. Wir werden auch in Zukunft nur zu tragfähigen Lösungen für alle Beteiligten kommen, wenn dieser nun aufgenommene Gesprächsfaden auch weiterhin verfolgt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Josefine Paul