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Josefine Paul
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Frage von Martin W. •

Frage an Josefine Paul von Martin W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Paul,

als Mitglied des Ausschuss für "..., Wissenschaft und Forschung" und Abgeordnete meines Wahlkreises interessiert mich Ihre Meinung zur folgenden Problematik:
Durch die geplante nur teilweise Erhöhung der Beamtenbesoldung werden Personen mit Universitätsabschluss erheblich benachteiligt.

Ich selbst habe mich nach dem Abitur für ein Jurastudium entschieden und habe nach dem 2. Staatsexamen im höheren Dienst der Finanzverwaltung angefangen. Mehre Schulfreundinnen und Schulfreunde haben sich für den gehobenen Dienst in der Justiz entschieden.
Selbst mit 40 haben diese auf die gesamte Lebensarbeitszeit betrachtet ein höheres Bruttoeinkommen. Dies wird sich durch die geplanten Änderungen nur einzelner Besoldungsgruppen auch erst nach weiteren Jahren (vielleicht auch mehr als einem Jahrzehnt) ändern.

Sofern ich das Nettoeinkommen als Grundlage nehme wird dieses Missverhältnis noch klarer. Bei Hinzuziehung weiterer Benachteiligungen des höheren Dienstes (z.B. geringeres Weihnachtsgeld, höhere Kostendämpfungspauschale, ...) ist es aus finanzieller Sicht bei vergleichbaren Beförderungschancen im Regelfall mit einem Universitätsabschluss bis zur Pension nicht mehr Geld netto zu verdienen.

Zieht man als Kriterium noch die Studienkosten (z.B. Rückzahlung von Bafög) und die Benachteiligung bei den Pensionen durch die geringere Arbeitszeit hinzu, so sollen Beschäftigte mit einem Universitätsabschluss noch so stark benachteiligt werden, dass sie weniger verdienen, als wenn sie nicht an einer Universität studiert hätten.

Für mich gibt die Landesregierung NRW und auch sie als Mitglied des Ausschuss für "... Wissenschaft und Forschung" mit der geplanten Beamtenbesoldung das Signal, dass sich für das Arbeitsleben ein Universitätsstudium nicht lohnt.

Zur Klarstellung möchte ich betonen, dass mir nicht der Sparhintergrund unklar ist, sondern die einseitige wiederholte Benachteiligung von Beamtinnen und Beamten mit Universitätsabschluss.

MfG

Martin Weber

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