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Josef Zellmeier
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Frage von Andreas G. •

Frage an Josef Zellmeier von Andreas G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Zellmeier,

Nach dem sicher allgemein bekannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur bisherigen Einheitsbewertung von Grundstücken, müssen in den nächsten Jahren Millionen Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden. Natürlich auch in Bayern. Für jedes der bisher diskutierten Modelle zur Neubewertung der Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer wird auch der Bodenrichtwert benötigt. Hier stellt sich die Frage, warum dieser in Bayern, anders als in anderen Bundesländern (z.B. über BorisNRW) nicht schnell und kostenlos über das Internet abgerufen werden kann. Ist es tatsächlich vorgesehen, das der Grundstückseigentümer mit Grundbesitz in Bayern ab 2020 die vom Finanzamt abgefragten Bodenrichtwerte kostenpflichtig bei den Gutachterausschüssen erfragen soll (die dann mit Millionen Anfragen förmlich überrollt werden), während Grundstückseigentümer mit Grundbesitz in anderen Bundesländern diese kostenlos und einfach über das Internet erfragen können?

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Sehr geehrter Herr G.,

Die Bodenrichtwerte können in Bayern über das Internet abgerufen werden. Zum Teil sind sie im Internet unmittelbar einsehbar, zum Teil werden sie vom Gutachterausschuss übermittelt, je nachdem mit welchem EDV-System der Gutachterausschuss ausgestattet ist. In beiden Fällen wird jedoch eine Gebühr fällig.

Die Frage, ob die Bodenrichtwerte kostenlos abgegeben werden, wird in den Bundesländern unterschiedlich beantwortet. Vor allem in Bundesländern, in denen die Gutachterausschüsse bei den Vermessungsbehörden angesiedelt sind, verzichten die Länder als Träger dieser Behörden auf Einnahmen und geben die Bodenrichtwerte kostenlos ab. In Bayern wurden die Gutachterausschüsse bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gebildet; sie sind Träger der Sach- und Personalmittel für den Betrieb der Gutachterausschüsse. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Bodenrichtwerte dienen der Finanzierung der Gutachterausschüsse.

Eine Änderung des Kostengesetzes, die für eine kostenlose Abgabe der Bodenrichtwerte erforderlich wäre, dürfte auf erheblichen Widerspruch der Landkreise und kreisfreien Städte stoßen, sowie zu erheblichen Konnexitätsforderungen führen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Zellmeier, MdL

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