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Josef Zellmeier
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Frage von Michèle F. •

Frage an Josef Zellmeier von Michèle F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zellmeier,

Sie sind Mitglied im Verfassungausschuss des Bayerischen Landtags. Ich gehe daher davon aus, dass Sie auch mit dem Gesetzentwurf der CSU zu Volksbefragungen befasst sind, der am 16.Oktober in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses diskutiert werden wird.

Eigentlich bin ich erfreut, dass Sie die Möglichkeiten direkter Demokratie ausweiten wollen. Allerdings ist der Vorschlag bei genauerer Betrachtung eher enttäuschend. Insbesondere ist es widersinnig, dass eine Volksbefragung nur durch die Staatsregierung und die Landtagsmehrheit initiiert werden kann. Echte direkte Demokratie ist das nicht.

Eine Volksbeteiligung, die Ihren Namen verdient, muss schon die Möglichkeit eröffnen, dass auch Volksbefragungen zu staatlichen Vorhaben durch Bürgerinnen und Bürger initiert werden können. Im Übrigen sollte das Ergebnis auch verbindlich für die staatlichen Organe sein. Denn nur so werden die Bürger mit der nötigen Ernsthaftigkeit die Vor- und Nachteile einer Entscheidung abwägen und sich ausreichend mit dem Thema befassen.

Wie stehen Sie zu diesem Thema? Würden Sie eine Abänderung des Gesetzentwurfs im vorab genannten Sinn befürworten?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Forstmaier,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bayern hat mit dem Volksentscheid bereits ein bindendes Element der Volksbeteiligung. Die Volksbefragung ist dazu lediglich eine Ergänzung, die zwar rechtlich keine Bindungswirkung hat, aber faktisch sehr wohl Einfluss nehmen wird. Ich sehe deshalb keinen Änderungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Zellmeier, MdL

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