Frage an Josef Zellmeier von Juergen G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Zellmeier
Könnten Sie sich vorstellen, eine Initiative auf Bundesebene / Landesebene zu tragen deren Ziel es ist, das (psychologische) Gutachten nur dann nach JVEG §9 entschädigt werden wenn zweifelsfrei nach fundamentalen wissenschaftlichen Methoden verfahren wurde?
Die Grundbedürfnisse einer wissenschaftlichen Leistung dürften in allen Disziplinen gleich sein (These/Anti-These, Dauer/Uhrzeit, Quellenverzeichnis, valide, reliable... Testverfahren)
Da jederzeit über den Weg der Erinnerung (Kostenbeschwerde) zu begehren, bleibt das bestellende Organ frei von Beeinflussung, jedoch gewinnt das erstellte Papier möglicherweise ungeahnte Qualitäten.
Die derzeitige Praxis, als (psychologische) Gutachten fakturierte Schriftstücke niemals, auch nicht auf dem Wege der Kostenbeschwerde, auf Wissenschaftlichkeit zu prüfen, eröffnet derzeit die Möglichkeit, gegen hohes Honorar die wissenschaftlichen Methoden nur vorzutäuschen. Dabei werden die Konsumenten (Amts- u. Familienrichter) über die wahre Qualität hinweggetäuscht, gar Landratsämter fallen darauf rein.
Sie entnehmen der Fragestellung sicher, dass der Verfasser die Meinung vertritt, dass eine Unabhängigkeit eines als sachverständigen bestellten Zeugen nicht zwingend eine entsprechende wissenschaftliche Leistung garantiert und mit wirtschaftlicher Abhängigkeit (Abtretung der Entschädigung an Sachverständigenorganisationen ohne Rechtsform) einhergeht.
Für die Beantwortung bedankt sich vorab
Jürgen Görg
Sehr geehrter Herr Görg,
so wie ich es sehe, ist Ihr Anliegen ein recht Spezielles. Ich möchte Sie bitten sich an mein Büro zu wenden und Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Ich werde versuchen, Ihnen dann schnellstmöglich eine fachkundige Antwort zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Zellmeier, MdL