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Frage von Stefan G. •

Frage an Josef Winkler von Stefan G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Winkler,

zur Regelung der Patientenverfügung (PV) gibt es inzwischen drei Anträge, welche sich in ihrer Position deutliche unterscheiden:

1. Antrag "Stünker"
Dieser Antrag räumt dem Patientenwillen absolutes Vorrecht ein, selbst wenn es durch Unwissenheit oder ungeschickte Abfassung der PV zu einer vom Patienten ungewollten und letztlich tödlichen Entscheidung kommen kann.

2. Antrag "Bosbach"
Dieser Antrag versucht , die Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Fürsorgepflicht des Staates zu finden. Durch das Einziehen gewisser Hürden wird der Patient vor einer Fehlentscheidung bewahrt.

3. Antrag "Zöller"
Dieser Antrag versucht den Patientenwillen, selbst wenn keine PV vorliegt, dialogisch zu ermitteln. Dies hat auch eine deutliche Stärkung der ärztlichen Stellung zur Folge.

Wie ist Ihre Position zu diesem Thema und welchen Antrag werden Sie im Bundestag unterstützen ?

Inwieweit unterstützen Sie den Ansatz einer medizinischen Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder Ersatz der PV ?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grieser-Schmitz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Grieser-Schmitz,

vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Patientenverfügungen. Auch für mich ist die Frage der Regelungen derselben ein wichtiges Anliegen. Deshalb beschäftige ich mich schon länger intensiv damit. Ich gehöre zur Gruppe der Erstunterzeichner des sogenannten „Bosbach-Entwurfs“.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler

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