Sehr geehrter Herr Winkler, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?
Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Ministerpräsident Weil hat erkennen lassen, dass er bis auf weiteres die Ablösung der Staatsleistungen ablehnt; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?
Sehr geehrter Herr Johann-Albrecht H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sollte der Bund in der aktuellen Legislatur oder in der kommenden eine bundesrechtliche Grundlage zur Abschaffung der Staatsleistungen vorlegen, sind wir Grüne in Rheinland-Pfalz gerne bereit, uns an Diskussionen zu beteiligen.
Für viele Menschen ist unbestritten, dass die Kirchen in unserem Land wichtige Aufgaben erfüllen. Jedoch lassen sich Staatsleistungen aufgrund von Jahrhunderte zurückliegenden Enteignungen nicht allen Bürgerinnen und Bürgern vermitteln. Dass sich die Kirche in diesem Zusammenhang gesprächsbereit zeigt, werten wir als positives Signal.
Aktuell sind auf der Landesebene unseres Wissens nach keine Verhandlungen zu dem Thema geplant. Aus unserer Sicht wäre eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer ohnehin angemessener.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler