Frage an Josef Winkler von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
sie sind Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages. In diesem Zusammenhang frage ich Sie -wie einige andere Abgeordnete des Ausschusses die mit dem unten genannten Sachverhalt betraut waren/sind unter der Rubrik Bürgerrechte folgendes.
Im Dezember 2005 wurde eine Petition eingereicht. Kritisiert wurde das Verhalten der deutschen Botschaft in Armenien einem Familienangehörigen kein Visum für einen touristischen Kurzzeitbesuch zu erteilen. Ziel der Petition war es die Umstände der Entscheidung aufzudecken und anzuregen wie bei zukünftigen Anträgen auf ein Besuchsvisum unter Beachtung der Ansicht des Petitionsausschusses entschieden werden sollte.
Bis heute -also nach nunmehr weit mehr als 2 Jahren- liegt zu dieser Petition keine Beschlussempfehlung vor. Der Angehörige in Armenien der hier seine Tochter und Enkelkinder besuchen wollte und will würde das bestimmt gerne immer noch machen und wartet immer noch auf den Ausgang dieser Petition.
Wie können sie Bürgern glaubhaft versichern wir haben funktionierende Petitionsverfahren wenn über so lange Zeiträume keine Beschlussempfehlungen getroffen werden?
Können Sie versichern sich nun mit etwas mehr Nachdruck für eine Beschlussempfehlung einzusetzen die das Verfahren beendet?
Sehr geehrter Herr Kunzmann,
sie hatten sich ja ebenfalls direkt an mein Büro gewandt, damit ist die Beantwortung ja eigentlich bereits erfolgt.
Für die evtl. mitlesenden Besucher dieser Seite trotzdem ein paar Sätze. Daß die Bearbeitung einer Petition zuweilen länger dauert kann u.a. damit zu tun haben, daß man um den Anliegen von Petenten behilflich zu sein, hinter den Kulissen versucht etwas zu erreichen. So finden z.B. fast in jeder Sitzungswoche Berichterstattergespräche zu Petitionen statt, an denen Vertreter von Ministerien teilnehmen. Stellungnahmen werden angefordert, Urteile abgewartet etc. Nichtsdestotrotz sollen Petitionen so schnell wie möglich beantwortet werden, was die mit einer Vielzahl von Akten kämpfenden Abgeordneten fordert.
Sie dürfen ebenfalls nicht unberücksichtigt lassen, daß ja bei jeder Petition die ins Berichterstatterverfahren geht mindestens ein Regierungs- und ein Oppositionsabgeordneter als Berichterstatter eingesetzt werden. Was bei einer 2/3-Mehrheit der Regierung schlicht und einfach bedeutet, daß die Oppositionsabgeordneten im Ausschuß genau doppelt so viele Akten ins Büro bekommen wie ein Regierungsabgeordneter. Wenn man dann noch beachtet, daß die drei Oppositionsparteien unterschiedliche Auffassungen zu vielen Themen haben und entsprechend zusätzliche Berichterstattungen beantragen ergibt sich ein gewisser Flaschenhals. Fazit: Zu dem von Ihnen angesprochenen Einzelfall äußere ich mich wie immer in Petitionsangelegenheiten nur direkt über mein Büro. Zu Petitionen allgemein: Wenn man die ordentlich bearbeitet - und das tun wir im Ausschuß - dauert das eben länger als vor 2005.