Frage an Josef Winkler von Susanne J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum erhalten zahlreiche Visumanträge ( zur Familienzusammenführung) bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu (Nepal) keine bzw. mit Ausreden behaftete Anworten bei der Überprüfung bzw. bei der Ablehnung? Fairer, offener Umgang wird von seiten der Botschaft mehrfach nicht eingehalten. Ein Anwalt ist für mich nicht auffindbar, der wirklich Erfahrungen mit dieser Botschaft gem. Deutschem Recht (Grundgesetz und BGB) besitzt. Was raten Sie mir?

Sehr geehrte Frau Jung,
bei Visumsanträgen zur Familienzusammenführung handeln z.B. die deutschen Botschaften erst nach Rückmeldung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde prüft, ob alle Voraussetzungen (Einkommen, Wohnung, etc.) zur Familienzusammenführung erfüllt sind und gibt dann ein positives oder negatives Signal an die deutsche Auslandsvertretung. Außerdem wird von der Ausländerbehörde geprüft, ob Anhaltspunkte für eine sog. "Scheinehe" erkennbar sind.
Sie sollten also den Betroffenen raten, doch auch einmal bei der zuständigen Ausländerbehörde nachzufragen, was denn aus dem Visumsantrag zur Familienzusammenführung geworden ist.
Sollten Sie konkrete Hilfe in einem Einzelfall, z.B. im Zusammenhang mit der Botschaft in Kathmandu benötigen, dann müßten Sie unserem Büro bitte alle relevanten Unterlagen in Kopie zuschicken, damit wir den Sachverhalt genauer prüfen können und Ihnen helfen können.
mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler